Ein Wolf in Bayern. © dpa
München – Nun ist es offiziell: Die seit Anbeginn umstrittene bayerische Wolfsverordnung ist ab sofort unwirksam. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ bei seiner Entscheidung in der an die Verfahrensbeteiligten übermittelten Urteilsbegründung keine Revision zu. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte umgehend eine inhaltlich unveränderte Neufassung der Verordnung an.
Bereits am Dienstag hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass die seit Mai 2023 geltende Verordnung wegen eines Formfehlers nicht zur Anwendung kommen sollte. Konkret basiert die Kritik darauf, dass den anerkannten Naturschutzverbänden im Gesetzgebungsverfahren keine Möglichkeit zur Beteiligung gegeben wurde. Nur in Ausnahmen und in engen Grenzen – etwa bei Gefahr im Verzug – dürfe das Beteiligungsrecht ausgehebelt werden. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme erachte der Senat aber als nicht gegeben.
„Wir werden jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Verordnung einschließlich der Verbändeanhörung starten“, sagte Glauber. Ziel sei und bleibe ein konsequentes Wolfsmanagement. „Dazu wird die Wolfsverordnung beitragen.“ Um die Weidetierhaltung überall und auf Dauer zu ermöglichen, sei ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf erforderlich. „Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern. Zu einem konsequenten Wolfsmanagement zählt auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen.“ Als einer der ersten Schritte werde zeitnah die Verbändeanhörung gestartet, sagte Glauber. Zusätzlich werde ein intensiver Austausch mit den Verbänden gesucht. Bis zum Erlass der neuen Verordnung seien auch weiterhin Entnahmen von Wölfen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich.
DPA