Rechtsstreit um Bau des Kramertunnels

von Redaktion

Am Donnerstag Verhandlung – Österreichische Unternehmen klagten gegen Ausschluss

Riesige Baustelle am Rand von Garmisch-Partenkirchen: das Nordportal des Kramertunnels. © FOTOPRESS THOMAS SEHR

Garmisch-Partenkirchen – Der Streit um das Vergabeverfahren beim Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen beschäftigt erneut ein Gericht. Das ursprüngliche Bauunternehmen aus Tirol hatte nach Streitigkeiten um Zahlungen die Arbeit eingestellt und gekündigt – will aber nun trotzdem am neuen Vergabeverfahren beteiligt werden. Nun muss sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) damit befassen. Am 1. August verhandelt der Vergabesenat über den Ausschluss des Unternehmens von dem Vergabeverfahren für die restlichen Bauarbeiten an der Innenschale des Tunnels, wie das Gericht mitteilte.

Mit dem Bau war 2019 eine Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen (Arge) beauftragt worden. Zwischen ihr und dem staatlichen Bauamt Weilheim kam es aber zum Streit über Abschlagszahlungen in Millionenhöhe und zusätzliche Mehrkosten, die das Unternehmen geltend machte – zum Beispiel für den Abtransport von Geröll und einer Schlammabsaugung. Im Zuge des Streits hatte die Firma im vergangenen Jahr den Werkvertrag gekündigt und die Baustelle verlassen. Im November 2023 schrieb der Freistaat Bayern die Restarbeiten neu aus. Daran beteiligte sich auch eine Bewerbergemeinschaft, deren Vertreterin auch die ursprünglich beauftragte Arge vertrat. Das staatliche Bauamt schloss diese Bewerbergemeinschaft aus – womöglich war das aber rechtswidrig.
MM/DPA

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