München – Dem Rechtsstreit um Bayerns umstrittene Wolfsverordnung droht eine weitere Verlängerung. Nachdem die Staatsregierung in dem Fall erst am 18. Juli eine Pleite vor Gericht erlitten hatte, weil das Regelwerk wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt wurde, verschickte sie nun die wortgleiche Verordnung zur Verbändeanhörung. Über diesen Umweg soll die Wolfsverordnung wohl ungeachtet aller inhaltlicher Kritik erneut in Kraft treten.
„Wenn die Verordnung so erlassen wird, haben wir gar keine andere Möglichkeit, als erneut zu klagen“, sagte der Vorsitzende des Bund Naturschutz in Bayern, Richard Mergner. Die neue Verordnung unterscheide sich nicht von der alten – „sie ist tatsächlich identisch. Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar.“ Der umstrittenen Regelung zufolge sollten Wölfe unter anderem abgeschossen werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden – sich also Menschen auf unter 30 Meter nähern oder weniger als 200 Meter von Stallungen entfernt gesehen werden.