Es bleibt beim Stillstand im Kramertunnel

von Redaktion

Weilheimer Bauamt zieht Beschwerde vor Gericht wegen Aussichtslosigkeit zurück

Lang ist‘s her: der Baubeginn am Kramertunnel, der jetzt Gerichte beschäftigt. © Stephan Jansen/dpa

München – Die große Hoffnung auf eine schnelle Baufortsetzung im Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen ist geplatzt: Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht gab es gestern zwar keinen wirklichen Gewinner in der Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und der Tunnelbaufirma BeMo, betrübter dürften dennoch die Vertreter des Staatlichen Bauamts die Verhandlung verlassen haben. Deren Anwalt Alexander Herrmann sah sich nach einer kurzen Rücksprache in der Pause veranlasst, die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der oberbayerischen Vergabekammer vom April zurückzuziehen. Diese hatte bereits erkannt, dass der Ausschluss des im August 2023 gekündigten Unternehmens aus dem erneuten Vergabeverfahren für die restlichen Bauleistungen nicht rechtens war. Diese Ansicht teilte gestern auch der Senat – und brachte dies deutlich zum Ausdruck.

Die Geschichte ist verfahren. Das räumte Richterin Petra Willner ein. „Ich kann den Blickwinkel der Vergabestelle nachvollziehen.“ Es sei durchaus verständlich, dass man Probleme hat, ein weiteres Engagement der Baufirma zu akzeptieren, mit der man sich im Zerwürfnis befindet. Bekanntlich hatte die BeMo im Laufe der Bauarbeiten ab 2020 Nachforderungen bis zu einer Höhe von 52,1 Millionen Euro gestellt. Später kamen 11,2 Millionen hinzu. Das Bauamt weigerte sich, diese Summen zu begleichen. Es kam zur gegenseitigen Kündigung. Diesen Bruch mit allen seinen Details führt der Auftraggeber nun als Hauptargument an. „Aber es gibt eben keine Regel in der EU-Norm, dass man wegen einer Meinungsverschiedenheit jemanden von einer Vergabe aussperren kann“, betonte die Richterin. Die Anforderungen seien dabei sehr hoch. Für einen Ausschluss braucht es „schwere Verfehlungen“, „erhebliche Rechtsverstöße“ oder „erhebliche Pflichtverletzungen“. Die erkannte das Gericht nicht.

Wie es weitergeht, ist nun erst einmal völlig offen. Die Fronten schienen vor Gericht ziemlich verhärtet. BeMo-Anwalt Marcus Hödl ließ jedenfalls schon durchblicken, dass er für den Fall eines weiteren Ausschlusses wiederum die Möglichkeit in Betracht zieht, Rechtsmittel einzulegen. „Die Vergabestelle muss jetzt entscheiden, ob sie den Tunnel weiterbauen will. Oder wir treffen uns in einem Jahr hier wieder.“
CHRISTIAN FELLNER

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