IN KÜRZE

von Redaktion

Strengere Regeln für Ratsprotokolle

München – Zum Schutz vor psychischem Druck von „Abweichlern“ hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Protokollpraxis bei namentlichen Abstimmungen in Stadt- und Gemeinderatssitzungen strengere Regeln auferlegt. Das Gericht entschied, dass die Praxis des Stadtrats der Stadt Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig ist. Nach einer kommunalaufsichtlichen Überprüfung dieser Praxis hatte das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab die Stadt aufgefordert, die Regelung aus der Geschäftsordnung des Stadtrats zu entfernen. Dagegen hatte die Stadt beim Verwaltungsgericht Regensburg geklagt, jedoch ohne Erfolg. Nun scheiterte sie auch am Verwaltungsgerichtshof. Der ließ keine Berufung gegen das Urteil zu. Die gesetzliche Grundlage in der Gemeindeordnung räume zwar einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Protokoll ein. Eine Stadt könne sich etwa auf die Erfassung des Abstimmungsergebnisses, also die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen beschränken. Ebenso sei möglich, namentlich festzuhalten, wer für und wer gegen die Anträge gestimmt habe. Nur die Ratsmitglieder zu erfassen, die mit „Nein“ gestimmt hätten, verstößt gegen die Mandatsgleichheit.

Artikel 1 von 11