Kein Bürgerbegehren gegen Windräder in Neuötting

von Redaktion

Neuötting – Im Streit um Windräder im Altöttinger Forst hat die Stadt Neuötting ein Bürgerbegehren abgelehnt. Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen sei nicht zulässig, entschied der Stadtrat in einer Sondersitzung am Donnerstagabend. Die Ablehnung basiere auf der Aufhebung der sogenannten Kommunalklausel durch die Bayerischen Staatsforsten im Juni, sagte der Geschäftsleiter der Stadt, Erich Nachreiner. Zuvor hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Auf dieser Basis gab es bereits zwei Bürgerentscheide: In Mehring war der Bau von Windrädern abgelehnt worden, Marktl hatte sich dafür entschieden.

Auf dem Gebiet von Neuötting sollten ursprünglich zehn von zunächst 40 geplanten Windrädern für Bayerns größten Windpark entstehen. Inzwischen ist die Zahl der Windräder auf 27 reduziert worden. Wie viele Windräder in Neuötting tatsächlich entstehen sollen, hängt jetzt unter anderem vom Genehmigungsverfahren ab. Die Geschäftsführerin des mit dem Windpark-Projekt betrauten deutsch-französischen Unternehmens Qair, Heike von der Heyden, begrüßte die Entscheidung in Neuötting. „Das sind für uns gute Nachrichten.“

Die Kommunalklausel habe zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheit bei Windprojekten im Staatswald geführt, hatte Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Wirtschaftsminister und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten, im Juni zur Aufhebung der Klausel erläutert. Dadurch seien die im Bundesrecht vorgegebenen und von der Landespolitik übernommenen Ziele beim Ausbau der Windkraft gefährdet gewesen.

Dennoch soll auch künftig das Mitspracherecht der Kommunen gewährleistet bleiben. Ergänzend soll ein Gesetz künftig Investoren zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Erträgen der Anlagen verpflichten, hatte Aiwanger im Juni angekündigt.
MM/DPA

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