15-Jähriger wegen Mordes verurteilt

von Redaktion

Mitschüler mit Kopfschuss getötet: Teenager muss achteinhalb Jahre ins Gefängnis

Die Schule gedachte des ermordeten 14-Jährigen.

Richter Michael Haller verurteilte den 15-Jährigen. © dpa (2)

Würzburg – Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger gestern wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg ermordete der Jugendliche den 14-Jährigen im September vergangenen Jahres in Lohr am Main geplant unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand dies zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Laut einer Gerichtssprecherin kannten sich beide schon seit der Grundschule, waren aber weder befreundet noch verfeindet. Der Getötete sei ein sehr beliebter Mensch gewesen. Das Motiv wurde schlussendlich nicht geklärt. „Die Kammer kann nur mutmaßen, worin die Motivation lag“, so die Sprecherin. Ob Eifersucht eine Rolle gespielt habe, sei unklar.

Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt. Über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin nicht aufrecht. Allerdings ging die Kammer im Urteil davon aus, dass sich der Angeklagte mit solchen Themen durchaus beschäftigt habe. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Die Verteidiger sagten hingegen nach dem Urteil, dass es ihrer Meinung nach mehrere mögliche Tatmotive und -hergänge gebe. So könnte es auch um einen eskalierten Konflikt gegangen sein. Die beiden jungen Menschen hatten sich zu dem Treffen am Tattag verabredet. Laut dem Angeklagten ging es um einen Waffendeal, wie seine Verteidiger sagten. „Wir sehen die Waffendeal-Variante als wahrscheinlicher an“, sagten sie. Die Kammer folgte dieser Version in ihrem Urteil nicht, sondern sah sie als widerlegt an.

Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten gekommen sei. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes gefordert. Die Eltern des getöteten Jungen waren Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidiger beantragten eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Da der Angeklagte jugendlich ist, fand die Verhandlung hinter verschlossenen Türen statt.
DPA

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