Fürth – Am 15. August zeigt sich der Freistaat wieder zweigeteilt: In überwiegend katholischen Gemeinden ist am nächsten Donnerstag mit Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. Das trifft auf 1704 der 2056 Gemeinden in Bayern zu, wie das Landesamt für Statistik in Fürth mitteilte. Ausschlaggebend ist dafür das Verhältnis der katholischen und evangelischen Bevölkerung. Wohnen in einer Gemeinde mehr katholische als evangelische Einwohner, bleiben dort die Geschäfte an diesem Tag geschlossen und die Arbeitsstellen meist verwaist. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August überall Feiertag. Im kommenden Jahr dürfte sich die Zahl der jeweils betroffenen Gemeinden aber ändern. Die Regelung geht nämlich auf das Feiertagsgesetz und die amtlichen Einwohnerzahlen zurück – bislang auf Grundlage des Zensus 2011. Anfang 2025 werden die Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2022 neu berechnet, was für Veränderungen sorgen dürfte.