Nach Mordurteil: Revision eingelegt
Würzburg – Nach dem Mordurteil des Landgerichts Würzburg für einen 15-Jährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Anwälte des Schülers hatten auf Totschlag plädiert. Die Jugendkammer sah indes das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren. Sollte die Verteidigung bei der Revision bleiben, muss sich der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen.