München – Im Streit um die Einführung eines Wassercents beharken sich (nicht zum ersten Mal) Gemeindetags-Präsident Uwe Brandl (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). Der Wassercent soll eine Abgabe für Verbraucher für den Bezug von Trinkwasser sein, dass er eingeführt wird, hatte die CSU-/FW-Koalition schon vor Jahren angekündigt. Jetzt soll das Vorhaben endlich umgesetzt werden, um mit den Einnahmen Maßnahmen zum Trinkwasserschutz zu finanzieren. Die Frage ist aber, wer zahlen soll. Aiwanger will bestimmte Verbraucher ausnehmen. „Der Landwirt oder der Unternehmer, der einen eigenen Brunnen hat, daraus sein Wasser bezieht, soll nichts zahlen müssen, er verursacht ja damit auch keine Kosten für die Allgemeinheit“, sagte der Freie-Wähler-Politiker der „Passauer Neuen Presse“.
Auch die Industrie, „die vielleicht Wasser zur Kühlung des Betriebes aus dem Fluss holt“, solle nicht belastet werden. Stattdessen sehe der Vorschlag der Freien Wähler vor, „von allen Wasserbeziehern, die den Wasserhahn aufdrehen, die an einer Leitung hängen und nicht ihren eigenen Brunnen haben, einen Betrag X einzusammeln.“ Ob Aiwanger davon ausgeht, dass auch Getränkehersteller und Mineralwasserfirmen nicht zahlen sollen, geht aus seinen Äußerungen nicht hervor. FW-Fraktionschef Florian Streibl hatte bei der Vorstellung des FW-Konzepts im Juli betont, diese sollten nicht ausgenommen werden. Schließlich verwendeten diese „das reinste, sauberste und älteste Wasser“ und das im großen Stil. Die CSU hat sich noch nicht positioniert. Auch hier gibt es offenbar Unklarheit, wer alles zahlen soll – und vor allem auch, ob so (zumal nach den Bauernprotesten im Januar) die Landwirte finanziell belastet werden dürfen.
„Hubert Aiwanger ist auf dem Holzweg“, kommentierte Uwe Brandl gestern den Vorschlag. Dem Minister gehe es „um eine handfeste Klientelpolitik, nämlich die Befreiung von Großverbrauchern“. Der Gemeindetag will indes keine Ausnahmen. „Alle Wasserentnahmen, also auch die der Landwirtschaft, sind einzubeziehen, zu messen und zu kontrollieren“, erläuterte Brandl seine Marschroute. „Die eingenommenen Mittel sind ausschließlich und zweckgebunden für den vorsorgenden Grundwasserschutz zu verwenden.“ Den Wassercent gibt es bereits in 13 von 16 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Jeder, der Wasser abpumpt, muss eine Gebühr entrichten – bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter.
MM