Deggendorf – Nach der achtstündigen Flucht des verurteilten Totschlägers Mohamed S. (24) ist die Debatte um eine schnelle Abschiebung des Somaliers voll entbrannt. Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Denn wie unsere Zeitung erfuhr, befürchtet die Staatsanwaltschaft Deggendorf für den Fall der Ausweisung die umgehende Rückkehr des Mannes nach Deutschland.
Vor einer Woche war der Straftäter seinen weiblichen Bewachern in der Familienvorstellung von „Alles steht Kopf 2“ im Plattlinger Kino entkommen, hatte bis zu seiner Festnahme 100 Polizisten auf Trab gehalten. Jetzt befindet sich S. zwar wieder auf der hochgesicherten Station im BKH Mainkofen, ihm wie allen anderen Patienten wurden sämtliche Lockerungen gestrichen. Aber los wird Deutschland ihn so bald nicht.
Schon am 23. Januar dieses Jahres erklärte das Landesamt für Asyl und Rückführung, dass Mohamed S. die von Somalia erwartete Freiwilligkeitserklärung für eine Rückkehr nicht abgegeben habe. Einen Monat später konkretisierte das BKH, dass er eine Abschiebung ablehne. Am 10. Juni beantragte Mohamed S. selbst, von der weiteren Vollstreckung der Maßregel abzusehen. Am 18. Juli zweifelte das Krankenhaus in einer Stellungnahme an das Krankenhaus seine Behandlungseinsicht an.
Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner teilte nun mit, dass ein Verzicht auf den Vollzug und eine Abschiebung aus dem Bundesgebiet schon seit zwei Jahren geprüft werde. „In die vorgeschriebene Gesamtabwägung einzustellen sind unter anderem die Schwere der Tat, die Gefährlichkeit des Verurteilten und die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte in das Bundesgebiet zurückkehrt. Hierbei war zu berücksichtigen, dass der Verurteilte in seinem Heimatland sich in Freiheit befinden würde und keine sichere Gewähr für seine Behandlung besteht.“
Unterdessen äußerte sich auch der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Mainkofen. Dr. Johannes Schwerdtner teilte mit, der Hauptfehler sei gewesen, dass es keine männliche Begleitperson und somit auch keine Begleitung beim Toilettengang gegeben habe. Ein zweiter Fehler sei gewesen, „eine überhöhte und so nicht korrekte Gefährlichkeitseinstufung an die Polizei zu geben“. Beides habe zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt.