Streit um Fischotter tobt

von Redaktion

Neue Verordnungen gelten nun – Kritik von Umweltschützern

Ein Fischotter verspeist seine Beute. Immer wieder jagen Fischotter in Fischteichen, wodurch sie große wirtschaftliche Schäden verursachen. © IMAGO

München – Zwei neue Verordnungen regeln seit vergangenem Donnerstag den Umgang mit dem Fischotter. Sie erlauben das Töten der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen. Die Staatsregierung will mit ihnen die Interessen von Tierschützern und Teichwirten gleichermaßen berücksichtigen. Doch die Deutsche Umwelthilfe reagiert mit Kritik.

Das Umweltministerium teilt mit, die neue Regelung ermögliche Entnahmen zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft und beschleunige das Verfahren für eine Ausnahmeerteilung. Mit der Neuregelung werde den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur vorherigen Fischotterverordnung Rechnung getragen. So werde die Höchstzahl zur Entnahme künftig über eine formelle Entscheidung der Naturschutzbehörde festgelegt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Ende April die Fischotterverordnung für unwirksam erklärt, die ebenfalls die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen ermöglichte. Bereits im November 2023 hatten Richter die erst seit August 2023 gültige Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) begrüßte die Regelung: Tausende Teiche seien wegen der wachsenden Population aufgegeben worden. Mit den neuen Verordnungen stelle die Staatsregierung unter Beweis, „dass wir die Teichwirte nicht alleine lassen. Die jagdrechtliche Verordnung schafft Regelungen, die hohe Anforderungen an den Tierschutz stellen und zugleich Entnahmen durch die Jägerschaft praxistauglich zulässt“.

Die Verordnung sieht ein zweigeteiltes Prozedere vor: Demnach weisen die höheren Naturschutzbehörden in einem ersten Schritt auf Grundlage von Daten zur Population sowie zu den durch Fischotter verursachten Schäden Gebiete aus, in denen dann die unteren Naturschutzbehörden Maßnahmen bestimmen.

Die neue Regelung gelte zwar in ganz Bayern, werde aber zunächst lediglich in den Regierungsbezirken angewandt, für die ausreichende Populationsdaten zum Fischotter vorliegen – in der Oberpfalz, in Niederbayern, Oberbayern und Oberfranken.

Laut Jagd- und Wirtschaftsministerium geht es in der Verordnung um die Frage, wie Fischotter „tierschutzkonform und waidgerecht“ erlegt werden können. So dürfen etwa eindeutig erkennbare Jungtiere mit der Langwaffe getötet und dafür waffenrechtlich zulässige Nachtsichtaufsätze verwendet werden.

„Um Muttertiere, die noch für die Aufzucht unselbstständiger Jungtiere notwendig sind, nicht aus Versehen zu erlegen, ist ein Lebendfang mit einer Falle vorgeschrieben“, heißt es. Gefangene Tiere, die nicht erlegt werden dürfen, müssen freigelassen werden.

Fischotter polarisiert genauso wie der Wolf

Die DUH kritisiert, dass die Staatsregierung „den Fischotter-Abschuss als alternativlos für die Teichwirtschaft darstellt, anstatt mit Naturschutzverbänden konstruktive Lösungen voranzutreiben“. Die DUH hatte gegen die vorherige Fischotterverordnung geklagt.

Die neue Verordnung lade zentrale Probleme bei den Naturschutzbehörden ab, so die DUH. „Diese sollen sicherstellen, dass Abschusskontingente im Einklang mit dem Naturschutzrecht festgelegt werden, entstandene Schäden rechtssicher dem Fischotter zugeordnet werden können und zumutbare Alternativen ausgeschöpft wurden.“ Es sei an der Zeit, wirksame Maßnahmen zur Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen. Dazu zähle die Förderung von Flussrenaturierungen. Dort fänden Fischotter ein natürliches Nahrungsspektrum, was zur Entlastung beitragen könne. „Wir stehen zur Verfügung, um Lösungen zu finden, die sowohl Teichwirtschaft als auch dem Fischotter dienen.“
UTE WESSELS

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