Eine Lufthansa-Maschine hebt am Flughafen München Franz Josef Strauß ab. © Hettrich/Imago
München – Bekommt der Flughafen eine Ewig-Erlaubnis für die 3. Startbahn? Das befürchtet jedenfalls der Bund Naturschutz (BN) in Bayern. Gestern meldeten die Startbahn-Gegner: Die Flughafen München Gesellschaft (FMG) habe – heimlich, still und leise – beim Luftamt Südbayern einen so genannten feststellenden Verwaltungsakt beantragt. Der solle die Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses zur umstrittenen 3. Start- und Landebahn feststellen lassen.
Der Planfeststellungsbeschluss würde 2026 nach zehn Jahren seine Gültigkeit verlieren, wenn bis dahin nicht mit seiner Umsetzung begonnen wird.
Die Startbahn wurde bislang tatsächlich nicht gebaut, derzeit ist das Projekt nach langen und erbitterten Debatten über ein Moratorium auf Eis gelegt. Doch am Flughafen wurden andere Dinge realisiert, die der Planfeststellungsbeschluss ebenfalls genehmigt hat – etwa der Rohbau des S-Bahn-Tunnels für den Erdinger Ringschluss oder der Ausbau des Flughafenzubringers Ost. Das Verfallsdatum von 2026 sei für die FMG deshalb nicht mehr relevant, so der Bund Naturschutz. Daher jetzt der Antrag beim Luftamt Südbayern.
Die BN-Vize-Landesbeauftragte Christine Margraf kündigte an: „Es ist wirklich skandalös, dass sich die FMG überhaupt und noch dazu an der Öffentlichkeit vorbei offenbar ein Ewigkeits-Baurecht für ein mehr denn je überflüssiges, klima- und gesundheitsschädliches Naturzerstörungs-Projekt besorgen will. und das, obwohl die FMG zu 100 Prozent in öffentlicher Hand ist! Wir beantragen nun die Offenlegung, was genau die FMG hier vorhat.“ Der BN erwäge rechtliche Schritte.
Auf Anfrage bestätigte die FMG den Antrag. Durch den Bau erster Projekte könne der Planfeststellungsbeschluss laut Sprecher „aus Sicht der Staatsregierung“ nicht mehr außer Kraft treten. Das sei 2020 „im Rahmen einer schriftlichen Anfrage im Bayerischen Landtag erklärt“ worden. Dennoch betonte der Sprecher: „Das Vorgehen der FMG dient lediglich der Klärung des Status quo, ist keine ,Weiterverfolgung der Planungen zum Bau‘ und steht damit im Einklang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Moratorium.“
THOMAS GAUTIER