Neuer Bauantrag zur Saurüsselalm

von Redaktion

Eigentümer kommt damit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zuvor

Die Saurüsselalm in Bad Wiessee ist oft gut besucht. © tp

Bad Wiessee – Die Zukunft der Saurüsselalm in Bad Wiessee (Kreis Miesbach) ist weiter offen. Der Alm-Eigentümer Franz Haslberger hat in der Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof den Bauantrag zurückgenommen.

Das Landratsamt hatte für die Anbauten an der Alm eine Genehmigung erteilt. Haslberger wollte 15 Mal im Jahr Sonderveranstaltungen in der ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Hütte ausrichten dürfen. Allerdings liegt die Alm im Außenbereich, der privilegierten Vorhaben vorbehalten ist. Gastrobetriebe sind nicht privilegiert – außer sie sind zur gastronomischen Grundversorgung der Allgemeinheit notwendig. Das sei hier wegen des „erlebten Naherholungsdrucks“ der Fall, so Haslbergers Anwalt.

Der klagende Verein zum Schutz der Bergwelt argumentierte, dass nur wenige Wanderer in diesem Bereich unterwegs seien. Der gastronomische Bedarf sei erst mit dem Umbau der Alm entstanden. Der Verkehr störe die Tiere.

Das Gericht hielt die Baugenehmigung für rechtswidrig. Mit der Rücknahme des Bauantrags hat Haslberger ein Urteil vermieden. Er will nun einen überarbeiteten Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Vorerst soll die Alm aber weiter geöffnet bleiben, betonte Haslbergers Sprecher gestern nach der Verhandlung.
AM

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