Aktivist verurteilt

von Redaktion

Geldstrafe für „Hängt die Grünen“-Plakat

München – Ein Aktivist der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg ist nach dem Aufhängen von Plakaten mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, insgesamt 4500 Euro.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zuvor einen Freispruch des Angeklagten in der Berufungsinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der juristische Streit währt schon länger: Zunächst hatte das Amtsgericht München eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt, weil der Angeklagte im Bundestagswahlkampf 2021 zwei Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ öffentlich aufgehängt habe. Dieses Urteil hob das Landgericht München I auf und sprach den Mann frei, wogegen die Staatsanwaltschaft Revision einlegte.

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