Die Akte Lehmann

von Redaktion

Sachbeschädigung, Beleidigung, Betrug: Ex-Torhüter im Visier

Verhandlung in Starnberg: Jens Lehmann im Dezember 2023 im Gerichtssaal. © Kneffel/dpa

München – Der legendäre Zettel aus dem Stutzen, das gewonnene Elfmeterschießen bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland: Das sind die ikonischen Szenen, die auf ewig für den Sportler Jens Lehmann (54) stehen werden. 2010 hatte er seine aktive Karriere beendet und ein paar Jahre noch als Experte im Fernsehen gearbeitet. Doch was vor allem in den vergangenen Jahren von ihm bekannt wurde, sind seine Eskapaden, die sich häufen.

So wie am Montagabend auf der Wiesn, als Lehmann mutmaßlich betrunken von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurde. Beamte bemerkten deutlichen Alkoholgeruch und einen schwankenden Gang – seinen Führerschein ist Lehmann offenbar los. „Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung steht noch aus. Unsere Ermittlungen wegen des Tatverdachtes der Trunkenheit im Verkehr dauern an“, sagt Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I.

420 000 € Geldstrafe in erster Instanz

Immer wieder Lehmann. Am Freitag startet sein Berufungsprozess am Landgericht: Dort muss er sich für den angesägten Dachbalken in der Garage seines Nachbarn verantworten – das Amtsgericht Starnberg hatte den 54-Jährigen vorigen Herbst zu 420 000 Euro wegen Sachbeschädigung verurteilt. Laut Urteil hatte Lehmann den Dachbalken mit einer Kettensäge durchtrennt, weil der ihm den Blick auf den Starnberger See versperrt hatte. Auch die Kabel der Überwachungskamera hatte der frühere National-Torwart demnach gekappt – er selbst bezeichnete die Vorwürfe als Verleumdung. Vor Gericht gab Lehmann als aktuellen Beruf „arbeitsloser Fußballtrainer“ an.

Seine Strafakte reicht noch weiter zurück. Nur drei Monate vor der Dachbalken-Sache war Lehmann mit Handy am Steuer Auto gefahren und hatte danach Polizisten beleidigt, die seinen Führerschein beschlagnahmen wollten. Sie hätten eine „Fehlschaltung im Gehirn“, eine Beamtin nannte er „durchtriebene Lügnerin“.

Mit Porsche aus dem Parkhaus geflohen

Verurteilt wurde Lehmann auch, weil er am Münchner Flughafen aus dem Parkhaus gefahren war, ohne zu zahlen. Dabei hatte er sich an die Stoßstange eines vorausfahrenden Autos geheftet und war mit diesem durch die Schranke entwichen. Später sprach er von einem „Missverständnis“, angeblich hatte er auf eine Rechnung gewartet.

Alles nur Missgeschicke? Das glaubte der Staatsanwalt im ersten Dachbalken-Prozess nicht. Vor dem Amtsgericht in Starnberg sagte er, dass es sich bei Lehmann „um eine Person handelt, die sich am unteren Rand der Strafbarkeit nicht an das Gesetz hält, sondern sich darüber hinwegsetzen möchte“. Lehmann hingegen kritisierte, er sehe sich immer wieder falschen Verdächtigungen ausgesetzt – wegen seiner Prominenz.
ANDREAS THIEME

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