Weiden – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen Prediger einer Moschee in der Oberpfalz erhoben, der zur Tötung von Juden aufgerufen haben soll. Der Mann habe nach Erkenntnissen der Ermittler bei einem Fürbittengebet Ende Oktober 2023 nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel den Palästinensern den Sieg gewünscht und danach mehrfach Gott angerufen, Juden umzubringen. Dadurch habe der Mann die etwa 50 Gläubigen in der Moschee zum Hass gegen Juden aufgestachelt und „zu einem feindseligen Klima gegen jüdische Menschen beigetragen, das Angriffe gegen sie begünstige“. Deshalb hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung gegen den Prediger erhoben. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet das Amtsgericht Weiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Der Verdächtige sitze nicht in Haft.
Zwar sei das Gebet in einer Moschee rechtlich besonders durch die Religionsfreiheit geschützt, argumentieren die Ermittler. Aber wie auch die Meinungsfreiheit werde diese durch Strafgesetze eingeschränkt – unter anderem da, wo der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei. Das Gericht werde schon bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage entscheiden müssen, wie weit der Schutz durch Religionsfreiheit mit Blick auf die Äußerungen des Predigers geht.
Der Hinweis zu den Äußerungen in der Oberpfalz kam von Sicherheitsbehörden. Denn die Moschee ist auch dem Verfassungsschutz bekannt.