Lange Haft für Amok-Fahrt

von Redaktion

Bayerin erfasste in Italien eine Familie, drei Menschen starben

Ein Bild des Grauens: Eine 34-jährige Bayerin raste 2023 mit ihrem Auto durch den italienischen Ferienort Santo Stefano di Cadore in der Nähe von Verona.

Verona – Die Casa Don Girelli liegt am Rand eines kleinen Ortes 30 Kilometer östlich von Verona. Die Insassen der psychiatrischen Anstalt blicken von ihren Zimmerfenstern auf Felder, in der Ferne sind die Ausläufer der Alpen zu erkennen. Angelika H. ist hier untergebracht. Die 34-jährige Mediendesignerin aus Deggendorf in Niederbayern war im Juli 2023 mit ihrem Auto durch den Ferienort Santo Stefano di Cadore gerast und hatte dabei eine Familie erfasst. Drei Menschen starben, darunter ein Kleinkind. H. steht deshalb seit September in Belluno vor Gericht.

Nun haben sich Berichten italienischer Medien zufolge Anklage und Verteidigung auf die Strafe für die deutsche Staatsbürgerin geeinigt, die bei ihrer Fahrt den fast zweijährigen Mattia, seinen 47-jährigen Vater Marco A. sowie die Großmutter Maria Grazia Z. (64) tötete. H. soll eine vier Jahre und acht Monate lange Haft in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt verbüßen. Ob dies in der Casa Don Girelli bei Verona oder in Deutschland, wie von H.‘s Anwalt beantragt, geschehen wird, ist noch nicht entschieden.

Bei H. war nach der Tat ein psychischer Ausnahmezustand festgestellt worden, der nun strafmindernd wirkt. Auf das Delikt der „Tötung im Straßenverkehr“ steht in Italien eine Haftstrafe von bis zu 18 Jahren, wenn mehrere Personen getötet werden. H. war am 6. Juli 2023 mit 90 km/h durch Santo Stefano di Cadore gerast und hatte die auf dem Bürgersteig spazierende Familie erfasst. Überwachungskameras hatten die Fahrt aufgezeichnet.

Strafverteidiger Giuseppe Triolo hatte auf die Strafunmündigkeit seiner Mandantin plädiert. Die Richterin gab diesem Antrag aber nicht statt. Im jüngsten medizinischen Gutachten für das Gericht heißt es, die Täterin habe „ein gewisses Bewusstsein für das Geschehene“ entwickelt.

Strafmindernd soll wirken, dass die Versicherung der Autofahrerin die Verbliebenen bereits entschädigt hat. Nach Angaben italienischer Medien soll es sich um eine „Millionensumme“ handeln. H. hatte vor dem Unfall weder Alkohol oder Drogen konsumiert. Gutachter hatten bei H. einen „hohen Grad an sozialer Gefährlichkeit“ festgestellt. So wurde bekannt, dass die Deutsche vor der Tat nach einem Streit mit ihren Eltern aus Bayern monatelang in ihrem Auto gelebt hatte.

Wenige Wochen vor dem Unfall war sie in einem Einkaufszentrum in Bozen mit einem Verkäufer und anschließend auch mit der Polizei in Streit geraten. Nach der Tat soll die Deutsche im Frauengefängnis von Venedig eine Zellennachbarin tätlich angegriffen haben. Im März war H. in die psychiatrische Anstalt bei Verona überstellt worden.
J. MÜLLER-MEININGEN

Artikel 6 von 10