Nachtfahrverbot für Mähroboter

von Redaktion

Ein Mähroboter bei der Arbeit. © imago/Scharinger

Eichenau – In Eichenau im Kreis Fürstenfeldbruck gilt für Mähroboter nun offiziell ein Nachtfahrverbot. Die Freien Wähler hatten den Antrag dazu im Gemeinderat gestellt – und die Mehrheit stimmte dafür. In der Lärmschutzverordnung waren bisher nur motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher und Laubbläser erfasst. In der Sitzungsvorlage wurde die Gleichberechtigung von Mährobotern und Rasenmähern gefordert. Auch Mähroboter erreichen nämlich die Lärmschutzwerte, die für Wohngebiete gelten – tagsüber 50, nachts 35 Dezibel. „Lärmschutz ist Tierschutz“, hatte Nicola Guttenthaler für die Freien Wähler zusammengefasst. Das Nachtfahrverbot soll auch Igel und andere Kleintiere schützen.
HK

Artikel 8 von 11