Gericht: Asylunterkunft ist ein Schwarzbau

von Redaktion

In Bad Tölz ist eine große Asylunterkunft in einem Wohngebiet gebaut worden. Obwohl Stadt und Anwohner gegen die Entscheidung des Landratsamts geklagt hatten. Nun gibt es einen Eilentscheid, der die Baugenehmigung außer Kraft setzt. Sollte sich das Verwaltungsgericht daran orientieren, könnte sich das auch in anderen Regionen Folgen haben.

Die Asylbewerberunterkunft in einem Tölzer Wohngebiet ist fertig. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof die Baugenehmigung außer Kraft gesetzt. Anwohner und die Stadt hatten geklagt. © Arndt Pröhl

Bad Tölz – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat für eine Asylunterkunft in einem Wohngebiet in Bad Tölz die Baugenehmigung vorläufig außer Kraft gesetzt. Dieser Eilentscheid gilt bis zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts, er deutet aber darauf hin, dass die Baugenehmigung nicht zu halten sein wird.

In dem Wohngebiet gibt es bereits ein Haus, in dem 30 Asylbewerber wohnen. Dann hat ein Bauträger daneben die Errichtung eines weiteren Gebäudes beantragt. Dort sollen noch mal 96 Menschen einziehen. Der Tölzer Stadtrat hatte das zwar abgelehnt, doch das Landratsamt erteilte dennoch die Baugenehmigung. Dagegen zogen sowohl die Stadt als auch die Nachbarn vor Gericht. Eine aufschiebende Wirkung hatten die Klagen zwar nicht, mit der Errichtung der Unterkunft wurde begonnen. Der Freistaat stand für das Risiko der unklaren Rechtslage ein. Landrat Josef Niedermaier (FW) hatte argumentiert, dass dringend Unterkünfte für Geflüchtete gebraucht würden.

Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag der Kläger zwar abgelehnt, doch der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung nun gekippt. Auch wenn in einem Wohngebiet Anlagen für soziale Zwecke grundsätzlich erlaubt seien, sei trotzdem eine Einzelfallprüfung notwendig, urteilte der 1. Senat. Die Gemeinschaftsunterkunft für 96 Geflüchtete übe eine dominierende, den Charakter des Gebiets verändernde Wirkung aus. Außerdem könne es zu Lärmkonflikten kommen, argumentiert das Gericht. Das könne Unruhe in das Gebiet bringen, die mit dem Wohncharakter nicht vereinbar sei.

Matthias Simon, der Sprecher des bayerischen Gemeindetages, ordnet dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs auch überregional als wichtige Entscheidung ein. „Auch die Landratsämter in anderen Regionen werden sich daran orientieren müssen“, sagt er. Das Gericht habe den Gebietserhaltungsanspruch, die Veränderungen im Wohngebiet und nachbarschaftliche Fragen ins Zentrum gesetzt. „Befreiungsvorschriften unterliegen also Grenzen.“

Offen ist noch, wie es in Bad Tölz nun weitergeht. Die Unterkunft ist fertig, die ersten Asylbewerber sind eingezogen. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und prüfen aktuell das weitere Vorgehen“, heißt es aus dem Landratsamt. Für den Tölzer Bürgermeister Ingo Mehner (CSU) ist die Konsequenz hingegen klar: Das Landratsamt dürfe die Anlage nicht nutzen, bis ein endgültiges Gerichtsurteil vorliegt. „Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, sagt er unumwunden. Während die Nachbarn Lärm und Unruhe befürchtet hatten, fühlte sich die Stadt durch die Entscheidung des Landratsamtes in ihrem Selbstverwaltungsrecht beschnitten. Zumal Bad Tölz die Unterbringungsquote für Geflüchtete „weit übererfüllt“ habe. Mehner geht es auch um eine gerechtere Verteilung von Asylbewerbern im ganzen Landkreis.

Er geht davon aus, dass das Landratsamt die Unterkunft nun erst mal nicht mehr weiter belegt. Offen ist, was passiert, wenn das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung endgültig für rechtswidrig erklärt, worauf der Eilentscheid bereits hindeutet. Muss das Gebäude dann abgerissen werden?

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