LIEBE KINDER

von Redaktion

Neulich ist Waschbär Waldemar in der Stadt herumgetapert. Später berichtete er, was er dort Neues entdeckt hat. „In der Straße, wo der Bub vom Bauern zur Schule geht, ist jetzt eine Fahrradstraße eingerichtet worden“, brummte er. „Da fahren kaum Autos, aber ganz viele Fahrräder – sie radeln sogar zu dritt nebeneinander.“

Klara war irritiert. „Dürfen die das denn?“, fragte sie an Agnes gewandt. „Dass Fahrräder nebeneinander fahren, ist grundsätzlich nicht verboten, vorausgesetzt, sie behindern damit nicht den Verkehr“, wusste diese, „aber in Fahrradstraßen gelten ohnehin ein paar Besonderheiten.“

Neugierig setzten wir uns um Agnes herum ins Gras und ließen uns von ihr einiges über Fahrradstraßen erzählen. Wir erfuhren, dass die Straßenverkehrsordnung sie schon seit 1997 vorsieht und dort nur Fahrräder und E-Scooter fahren dürfen, aber durch entsprechende Zusatzschilder Autos und Motorräder zugelassen sein können. „Das ist sogar meistens der Fall“, quakte Agnes. „Die Höchstgeschwindigkeit für alle beträgt 30 Stundenkilometer. Ein Schild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Darunter fallen auch Pedelecs und E-Roller. Und ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende einer Fahrradstraße.“

Eure Paula

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