Von zwei Justizbeamten wird die angeklagte Krankenschwester in den Gerichtssaal geführt. © dpa
Regensburg – Eine Krankenschwester ist für den Mord an einer 65 Jahre alten Patientin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter vor dem Landgericht Regensburg waren überzeugt davon, dass die 37-jährige Philippinerin vier Patienten mit einem Medikament bewusstlos gemacht hat, um ihnen Schmuck zu stehlen. Sie hielten sie insofern auch des dreifachen Mordversuches sowie des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
Die Krankenschwester verfolgte die Urteilsverkündung und die Erläuterungen des Vorsitzenden Richters Thomas Polnik äußerlich ungerührt. Sie hatte die Taten bis zuletzt bestritten und auch in ihrem letzten Wort angegeben, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei ein bedingter Vorsatz. Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass insbesondere bei älteren Patienten die intravenöse Gabe von Midazolam gravierende Nebenwirkungen haben könne. Sie habe es trotz der Todesgefahr als wichtiger erachtet, an den Schmuck zu gelangen. Der Tod einer Patientin sei für die Angeklagte ein „ungewolltes Übel“ gewesen. Zudem habe die Angeklagte nach dem Tod einer Patientin weitergemacht. Es sei keine „Gesinnungsumkehr“ zu erkennen gewesen.
Alle vier Patienten seien aus für die Ärzte unerklärlichen Gründen bewusstlos geworden, allen sei Schmuck abhandengekommen, im fraglichen Zeitraum sei der Verbrauch von Midazolam deutlich erhöht gewesen. Die Staatsanwaltschaft forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, davon sahen die Richter aber ab, unter anderem weil die Tötung nicht bezweckt gewesen sei. Auf die Verhängung eines Berufsverbotes verzichteten die Richter, weil nicht davon auszugehen sei, dass die Frau je wieder in ihrem Beruf arbeiten wird.
DPA