München – Die Staatsregierung fordert die Kommunen in Bayern zu Transparenz bei der Festlegung der künftigen Grundsteuerhöhe auf – und appelliert an die Städte und Gemeinden, auf Erhöhungen zu verzichten. Die Entscheidung sei zwar Sache der Kommunen, und der Gesetzgeber gebe weder einen Mindest- noch einen Höchstsatz vor, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Haushaltsausschuss des Landtags. Es gelte aber der Appell und die Empfehlung, „Aufkommensneutralität herzustellen“. Das bedeutet, dass die Kommunen insgesamt jeweils so viel Geld einnehmen würden wie vorher. Wobei es dann dennoch für einige Hauseigentümer billiger, für andere teurer werden dürfte.
Von 2025 an muss die Grundsteuer, die auf Immobilien fällig wird, auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig war. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt. Während beim Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt.
Für die Berechnung mussten Haus- und Wohnungseigentümer Grundsteuererklärungen abgeben, insbesondere mit Angaben zu den jeweiligen Wohnflächen. Wie viel Grundsteuer wo fällig wird, entscheiden am Ende die Kommunen, die dazu die sogenannten Hebesätze festlegen. Dies werde wohl noch bis Anfang 2025 dauern, sagte Füracker, dann würden die Grundsteuerbescheide versandt, erstmals fällig werde die Steuer dann zum 15. Februar.
Das Landesamt für Statistik hat laut Innen- und Finanzministerium für alle Kommunen in Bayern Prognose-Korridore berechnet, in welchem Rahmen der Hebesatz jeweils zu einem in der Summe gleichen Grundsteueraufkommen im Vergleich zu vergangenen Jahren führen würde. Füracker bekräftigte nun, wenn Kommunen die Hebesätze erhöhen wollten, dann sei das allein deren Entscheidung – aber dann sollten sie das den Bürgern auch offen sagen.
In vielen bayerischen Kommunen laufen gerade die Debatten über die neuen Hebesätze. Einige haben aber schon Erhöhungen beschlossen, zum Teil auch deutlich. So hat etwa die Gemeinde Krailling entschieden, den Hebesatz der Grundsteuer B von 340 auf 500 Prozentpunkte zu erhöhen, bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 310 auf 500. Allerdings ist die Kraillinger CSU mit dieser deutlichen Anhebung nun doch nicht mehr einverstanden und fordert eine neue Abstimmung. Auch in Herrsching wurde die Grundsteuer B von 300 auf 420 Prozentpunkte angehoben. Das sei noch vertretbar, hieß es aus der Kämmerei. Ärger gab es in der Landeshauptstadt, wo eine Erhöhung bei der Grundsteuer B von 535 auf 824 Prozentpunkte beschlossen wurde. Der Mieterverein fürchtete sofort eine Mehrbelastung, auch der Haus- und Grundbesitzerverein war entsetzt.
Füracker betonte gestern im Landtag: Es werde sicher Eigentümer geben, die mehr bezahlen müssten, während die Grundsteuer für andere sinken werde. Schließlich habe Karlsruhe die bisherigen Bemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt. „Der einzige Vergleich, der theoretisch gemacht werden könnte, wäre: Was müsste ich bezahlen für mein Haus, wäre ich nicht in Bayern, sondern würde die Bundesgrundsteuer gelten“, erklärte der Minister.
DPA/MM