Arbeitszeitkonto unwirksam

von Redaktion

Richter kassieren Zusatzstunde für Grundschullehrer

München – Eine in Bayern 2020 von der Landesregierung eingeführte Regelung für eine zusätzliche Arbeitsstunde für Grundschullehrkräfte ist unwirksam. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil gab der bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Normenkontrollantrag der Leiterin der Grundschule Donaustauf statt. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) hatte den Antrag unterstützt. Allerdings eröffnete das Gericht dem Freistaat die Option für einen rückwirkenden Neuerlass zu der Mehrarbeit.

Die am 1. August 2020 in Kraft getretenen Regelungen sahen die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Grundschullehrkräfte als sogenanntes Ansparmodell vor. Damit sollte ein 2019 bis 2024 prognostizierter Fehlbedarf von 1400 Vollzeitstellen an Grundschullehrkräften gedeckt werden. Die bayerischen Grundschullehrer sollten von 2020 bis 2028 für jeweils insgesamt fünf Jahre wöchentlich eine zusätzliche Unterrichtsstunde leisten. Die so angesparte Arbeitszeit sollte ab dem Schuljahr 2028/2029 durch eine fünfjährige Ausgleichsphase wieder abgebaut werden.

Nach Entscheidung der Richter setzt ein verpflichtendes Ansparmodell auf gesetzlicher Grundlage einen länger andauernden, aber vorübergehenden Personalbedarf voraus. Zuschnitt und Laufzeit des Ansparmodells müssten sich dabei an der Bewältigung des Bedarfs orientieren. Das Kultusministerium habe aber in seiner Prognose die Effekte der weiteren Maßnahmen nicht berücksichtigt. Zudem habe es mit einer überholten Lehrerbedarfprognose gearbeitet. Nach der aktuelleren Prognose war für drei Schuljahre in dem vorgesehenen Zeitraum kein Arbeitszeitkonto erforderlich.

BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann begrüßte das Urteil. Nun müsse darüber verhandelt werden, wie eine Rückabwicklung des Arbeitszeitkontos funktionieren könne.

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