Doch kein Terrorverdacht gegen Syrer

von Redaktion

Angeblicher Macheten-Anschlag erfunden – 27-Jähriger bereits seit vergangener Woche frei

Die Bundeswehr-Kaserne in Hof. Hier arbeiten 450 Soldaten. © Pia Bayer/dpa

München/Hof – Groß war das Entsetzen Mitte September, als ein vermeintlicher Anschlagsplan eines Syrers in Hof bekannt gemacht wurde: Bundespolitiker waren empört, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lud spontan zu einer Pressekonferenz. Der Plan erinnerte an die Messerangriffe mutmaßlicher Islamisten in Mannheim und Solingen. Der 27-Jährige, 2014 aus Syrien geflüchtet, soll geplant haben, möglichst viele Bundeswehr-Soldaten mit Macheten in der Hofer Innenstadt anzugreifen. „Durch die Tat wollte der Beschuldigte Aufsehen erregen und in der Bevölkerung ein Gefühl der Verunsicherung hervorrufen“, hieß es damals. Der Mann wurde am 13. September festgenommen. Doch am 7. November ließ man ihn wieder frei, wie jetzt bekannt wird: Der Terrorverdacht hat sich zerschlagen. Er bekommt Haftentschädigung.

Die Anschuldigungen kamen von einem Zeugen, der den Behörden damals einen Rucksack mit einer Machete abgeliefert hatte und angab, beides gehöre dem Syrer. Es war sogar von zwei Macheten die Rede, doch „diese zweite Machete wurde nie gefunden“, sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Sebastian Murer. Auch der Verdacht, dass der 27-Jährige radikaler Islamist sei, habe sich nicht erhärtet – ebensowenig wie die Anschuldigung, er habe eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet. Trotzdem rechtfertigt er die vorläufige Festnahme. „Die Aussage schien zunächst schlüssig.“ Die Ermittlungen wurden nun aber eingestellt. Stattdessen steht der Zeuge im Fokus – wegen falscher Verdächtigung.

Die Falschbelastung könne „aufgrund von Streitigkeiten im Zusammenhang mit möglichen Drogengeschäften“ erfolgt sein, so die Vermutung der Generalstaatsanwaltschaft. Doch der 27-Jährige ist darin nicht verwickelt, wie die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vielleicht suggeriert. „Gegen den ehemals bei der Generalstaatsanwaltschaft München als Beschuldigten geführten syrischen Staatsangehörigen wurde und wird bei der Staatsanwaltschaft Hof kein Ermittlungsverfahren geführt“, erklärt der Hofer Staatsanwalt und Pressesprecher Andreas Cantzler auf Anfrage. Der Zeuge hingegen stamme aus „der hiesigen Betäubungsmittelszene“. Der Hofer Landrat hatte indes Mitte September bekannt gegeben, seiner Behörde sei der Syrer als „Drogenkonsument“ bekannt – justiziabel wurde das aber offenkundig nicht.

Eine Straftat des 27-Jährigen ist indes mittlerweile öffentlich geworden: Er war bereits 2018 am Landgericht Eisenstadt im österreichischen Burgenland wegen Schleusung zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Nach der Verurteilung Anfang August 2018 war der Mann Ende April 2019 wieder entlassen worden.

27-Jähriger unter subsidiärem Schutz

Der Syrer war nach Angaben der Ermittler im Oktober 2014, also noch vor der großen Flüchtlingswelle, nach Deutschland geflüchtet. Er ist wie die allermeisten Flüchtlinge kein anerkannter Asylbewerber, sondern steht unter subsidiärem Schutz nach der Genfer Konvention. Die Frist dafür endet bei ihm im Dezember 2025. Eine Abschiebung war bisher nicht geplant.
DIRK WALTER

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