Ingolstadt – Im Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten jeweils lebenslange Haftstrafen gefordert. Staatsanwältin Kristina Dirnberger sagte vor dem Landgericht Ingolstadt, dass sich die Anklageschrift in vollem Umfang bestätigt habe. Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, da sich das Verbrechen von anderen Mordfällen abhebe. Sollte die Strafkammer diesem Antrag nachkommen, könnte die Haftstrafe wohl nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die beiden heute 25 und 26 Jahre alten Angeklagten sollen laut der Ermittler eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Ingolstädterin wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben, um ihren eigenen Tod vorzutäuschen.
Am Dienstag sollten in dem Verfahren die Plädoyers der Verteidiger gehalten werden. Allerdings ist noch unklar, ob es dazu kommt. Denn die Verteidiger haben bemängelt, dass der Hinweis der Strafkammer darauf, dass es in dem Prozess auch um eine mögliche Sicherungsverwahrung gehen könnte, viel zu spät in dem Verfahren gekommen sei. Bis nächste Woche wollen sie sich das weitere Vorgehen überlegen.