Krankenschwester Ronja H. starb mit 23 Jahren. Wurde sie ausreichend überwacht?
Tatort Krankenhaus? Ermittelt wird wegen Todesfällen im Caritas-Krankenhaus St. Lukas in Kelheim © Armin Weigel/dpa
Regensburg – Nach dem mysteriösen Tod der 23-jährigen Krankenschwester Ronja H. im Kelheimer Klinikum sieht sich ein ehemaliger Anästhesist mit einem weiteren Vorwurf konfrontiert: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Mordanklage gegen den 49-Jährigen erhoben. Er soll einen Patienten mit Morphin getötet haben.
Die Ermittlungen gegen den Mediziner kamen in Gang, nachdem am 16. Dezember 2021 Ronja H. tot in einer Blutlache neben der Liege im Abklärungsraum des Krankenhauses gefunden worden war. Am Abend zuvor soll ihr der Mediziner Propofol und Ketamin verabreicht haben, weil sie über starke Migräne klagte. Danach soll er sie aber nicht im erforderlichen Maße überwacht haben, weswegen die Staatsanwaltschaft ihn bereits vor einem Jahr wegen Aussetzung mit Todesfolge anklagte.
Dann am 30. April 2024 der Paukenschlag: Der Mann kam unter Mord-Verdacht in U-Haft. Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher sagte dazu gestern: „Gegenstand der Ermittlungen sind mehrere Todesfälle im betroffenen Krankenhaus, die von Mitarbeitern der Intensivstation als bedenklich eingestuft werden und an denen der Angeschuldigte beteiligt gewesen sein soll.“ Im Fall eines 79-jährigen Patienten verdichteten sich die Verdachtsmomente nun so weit, dass Anklage wegen Mordes erhoben wurde.
Konkret soll der Mediziner am 8. Juli 2022 „entgegen medizinischer Indikation“ die bisherige Medikation abgesetzt und per Perfusor die intravenöse Injektion von Morphin angeordnet haben. Staatsanwalt Rauscher: „Im Anschluss soll der Angeschuldigte selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass diese in absehbarer Zeit zum Tode des Patienten führen musste.“ Der Rentner starb am 9. Juli um 0:17 Uhr. Die Anklage stützt sich nun insbesondere auf ein Gutachten der Rechtsmedizin München, wonach die Morphin-Gabe nicht veranlasst gewesen sei und zum Tode des Geschädigten geführt habe.
Der Verteidiger des Arztes war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Laut Staatsanwaltschaft gibt der Beschuldigte an, sich nicht an den Vorfall zu erinnern und kontert die Vorwürfe mit zwei eigenen Sachverständigen-Gutachten: Demnach sei die Umstellung des Therapieziels auf eine palliative Versorgung gerechtfertigt gewesen.
Über die Zulassung der beiden Anklagen hat nun das Landgericht Regensburg zu entscheiden. Die übrigen angezeigten Todesfälle werden weiter überprüft.