LIEBE KINDER

von Redaktion

Gestern habe ich mich eine ganze Weile mit Klara darüber gestritten, ob die Entengrütze auf dieser Seite unseres Sees besser ist oder auf der anderen Seite. Ab und zu schnatterte Agnes, diese Grütze sei schmackhafter, jene aber vitaminreicher und ähnliche Argumente und schien mal Klaras Sichtweise zu unterstützen, mal meine. Schließlich fragte Klara sie: „Auf wessen Seite stehst du eigentlich?“

„Auf gar keiner“, quakte Agnes zurück. „Ich halte mich an den sogenannten Beutelsbacher Konsens, im Jahr 1976 in Beutelsbach, einem Stadtteil von Weinstadt in unserem Nachbar-Bundesland Baden-Württemberg geschlossen wurde.“

„Was soll das denn heißen?“, quakte Klara ungeduldig. Agnes schnatterte. „Bei diesem Beutelsbacher Konsens einigte man sich auf Grundsätze der politischen Bildung. Und die stellen bis heute eine Leitlinie dar, zum Beispiel für den Politikunterricht in Schulen. Der erste Grundsatz ist das Überwältigungsverbot. Es besagt, dass Lehrkräfte ihren Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen sollen, sondern sie dazu befähigen, sich eine eigene Meinung bilden zu können. Das zweite Gebot ist das der Kontroversität. Lehrer dürfen nicht so tun, als sei nur eine politische Meinung richtig.“

„Deshalb hast du bei uns mitdiskutiert, ohne dich selbst auf eine Seite zu schlagen?“, fragte ich Agnes ungläubig.

Eure Paula

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