35-Jähriger vergewaltigt Schülerin

von Redaktion

Der Angeklagte im Gerichtssaal in München. © Magdalena Henkel/dpa

Markt Indersdorf – Eigentlich hatte die Schülerin dem Mann aus dem Jemen nur rasch helfen wollen. An einer Bushaltestelle in Markt Indersdorf (Kreis Dachau) fragte er sie, ob der gerade angehaltene Bus auch nach Schönbrunn fahren würde. Während sie auf ihrem Handy nachschaute, fuhr der Bus davon. Es war der letzte in Richtung Dachau. Rasch näherte sich der Mann der Jugendlichen, streichelte sie, küsste sie. Die 14-Jährige begann zu weinen und wehrte ihn ab. Er erklärte ihr über ein Handy-Übersetzungsprogramm, dass er mit ihr schlafen wolle.

Das tat er dann später auch – gegen ihren Willen. Er nutzte ihre Angst und ihre psychische Handlungsunfähigkeit eiskalt aus. Zu Prozessauftakt zeigte er sich reuig, weinte und sagte: „Ich wollte nur sagen, ich gebe es zu, und es tut mir einfach Leid.“ Dem Mädchen aus dem Landkreis Dachau wird das nicht weiterhelfen. Ihr gehe es immer noch schlecht, sagte ihr Nebenklage-Anwalt am Rande des Verfahrens. Während des Vorspielens der fünfstündigen Video-Vernehmung beantragte er, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Die Tat hatte der 35-Jährige, der sich erst seit 2023 in Deutschland befindet, über seinen Verteidiger eingeräumt. Weitere Fragen beantwortete er nicht. Aus der zuvor verlesenen Anklage ging hervor, wie intensiv er es auf die Schülerin abgesehen hatte. Als die kurz vor der Tat von einer Freundin angerufen wurde, verlangte er die Beendigung des Gesprächs. Anschließend nahm er die Hand des Mädchens und zog sie in Richtung einer nahe gelegenen Holzhütte.

Doch auch danach ließ er nicht von ihr ab. In einem unbeobachteten Moment hatte er sich die Nummer ihres heruntergefallenen Handys organisiert. Am Folgetag erdreistete er sich, der Schülerin Bilder mit pornografischem Inhalt zu schicken und forderte sie auf, ein Foto ihrer unbekleideten Brüste zu schicken. Mit dieser Nachricht brachte der Angeklagte die Ermittler auf seine Spur. Noch am selben Tag wurde er festgenommen.

In einem mehrstündigen Rechtsgespräch einigten sich Gericht, Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenkläger auf eine Freiheitsstrafe zwischen viereinhalb und fünf Jahren. Dafür legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Damit ersparte er dem Opfer eine erneute Aussage als Zeugin vor Gericht. Davor hatte sich die Schülerin wohl am meisten gefürchtet. Ihrem Nebenklage-Anwalt zufolge war sie auch mit der ausgehandelten Strafhöhe zufrieden. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

Artikel 10 von 11