Finale im Mordprozess um Doppelgängerin

von Redaktion

Ingolstadt – Im Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin sind die Verteidiger der beiden Angeklagten kurz vor dem Urteil damit gescheitert, das Verfahren aussetzen zu lassen. Die Anwälte hatten damit argumentiert, dass sie sich nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft umfassend mit den Ausführungen der Ankläger auseinandersetzen müssten. Das Landgericht Ingolstadt lehnte den Antrag auf Aussetzung allerdings ab.

Eigentlich hatten die Verteidiger ihre Schlussvorträge halten sollen. Durch ihre Anträge kam es zum wiederholten Mal in dem Verfahren zu Verzögerungen. Wann die Anwälte nun ihre Plädoyers halten und wann dann das Urteil verkündet werden soll, blieb zunächst unklar.

Eine heute 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin soll zusammen mit einem 26-jährigen Kosovaren eine 23-Jährige aus Eppingen in Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren Tod inszenieren wollen. Die Staatsanwaltschaft hat für beide lebenslange Haftstrafen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung verlangt.

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