Klage gegen Startbahn-Baurecht

von Redaktion

Naturschützer, Stadt und Landkreis Freising ziehen vor Gericht

München – Das erst kürzlich per Bescheid erteilte ewige Baurecht für eine dritte Startbahn am Flughafen München wird ein Fall für die Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) reichte nach eigenen Angaben gemeinsam mit weiteren Betroffenen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Neben dem Bund Naturschutz klagen auch der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf in ihrem Eigentum betroffene Privatpersonen. „Dieser fachlich und politisch skandalöse Vorgang fand unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar ohne Beteiligung der unmittelbar von der 3. Startbahn Betroffenen statt. Dies und die fachliche Begründung halten wir für rechtswidrig“, sagte die Vize-BN-Landesbeauftragte Christine Margraf in München.

Im Oktober war bekanntgeworden, dass das Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen unbefristet Gültigkeit behält. Die Regierung von Oberbayern begründete dies damit, dass aus ihrer Sicht die geplanten Erweiterungen des Flughafens bereits begonnen wurden. Als Beispiele nannte sie den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für weitere Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen. Normalerweise wäre die Genehmigung zehn Jahre nach ihrer ersten Erteilung – 2025 – außer Kraft getreten. Kritiker der dritten Startbahn hatten dies umgehend massiv kritisiert, da die genannten Bauarbeiten nichts mit der Startbahn selbst zu tun hätten.
DPA

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