Kind hungert sich zu Tode: Eltern vor Gericht

von Redaktion

Wer ist schuld an Paulines Hungertod? Ihre Eltern stehen vor Gericht. © Hildenbrand/dpa

Schweinfurt – Das Elend der angeklagten Eltern ist mit Händen greifbar. Der Mutter laufen schon vor Prozessbeginn am Landgericht Schweinfurt die Tränen übers Gesicht, der Vater senkt immer wieder den Blick. Beide sprechen von Schuld. Schuld am Tod ihrer Tochter Pauline, die vor rund zwei Jahren bei ihnen daheim starb. Sie war nur noch Haut und Knochen, eine Corona-Infektion und ein Magen-Darm-Virus hatten sie zusätzlich geschwächt.

Den Eltern zufolge soll die Familie während der Pandemie zurückgezogen gelebt haben. Außer dem Sohn sei keiner gegen das neuartige Virus geimpft gewesen. Die zierliche Pauline war damals psychisch labil und in Therapie. Die 16-Jährige hatte laut dem Verteidiger ihrer Mutter eine Angststörung und wurde in der Schule gemobbt. Das Häkeln war ihr Hobby, ihre Arbeiten präsentierte sie in den Sozialen Medien. „Sie liebte Mode“, erzählt der Anwalt des Vaters vor Gericht. Aber das Mädchen hatte wenig Freunde und Angst vor Corona, sie ging nicht mehr zu Schule und magerte ab.

Die Zahl der Jugendlichen mit Essstörungen wie Magersucht oder Bulimie ist besonders während der Pandemie bundesweit gestiegen. Vor allem bei 12- bis 17-jährigen Mädchen und Frauen gab es einer Studie der KKH Kaufmännische Krankenkasse zufolge zwischen 2020 und 2021 einen massiven Anstieg um mehr als 30 Prozent. Weitere Gründe sind sogenannte Fake-Ideale und die Flut von Bildern vermeintlich makelloser Menschen in den Sozialen Medien.

Der 51-jährige Vater und die 48-jährige Mutter aus Unterfranken sollen damals trotz der gefährlichen Situation keinen Arzt gerufen haben. Beide sind wegen versuchten Totschlags, Aussetzung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Als Polizei und Notarzt in den frühen Morgenstunden des 19. Dezember 2022 zu ihrem Haus gerufen worden waren, fanden sie die leblose Pauline. „Ein Skelett mit Haut und Knochen“, erzählt ein Kommissar vor Gericht und vermutet, dass die Eltern mit der Situation überfordert waren, sich dem Willen ihres Kindes wohl beugten, nicht in eine Klinik zu wollen. Seinem Eindruck nach waren die anderen Kinder wohlgenährt, das Haus aufgeräumt und sauber.

Oberstaatsanwalt Markus Küstner spricht von einer essgestörten Jugendlichen. Der damals eingesetzte Notarzt sagt: „Sie war stark untergewichtig, unterernährt.“ Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung soll ihre Leiche nur 19 Kilogramm gewogen haben. Küstner spricht von versuchtem Totschlag, obwohl das Mädchen tot ist – und zwar deshalb, weil nicht klar sei, dass sie noch gerettet hätte werden können.

Die Mutter weist am ersten von drei angesetzten Verhandlungstagen zurück, den Tod der 16-Jährigen billigend in Kauf genommen zu haben. „Sie hat selbstständig getrunken und auch immer wieder Salzstängchen gegessen“, sagt der Verteidiger der Frau. Seine Mandantin habe die Gefährlichkeit der Situation nicht wahrgenommen. „Natürlich bewerte ich mein Verhalten im Nachhinein völlig anders. Ich bin sehr traurig und fühle mich Pauline gegenüber sehr schuldig“, verliest der Anwalt eine Erklärung der gelernten Erzieherin. „Wir haben uns bis zuletzt nicht vorstellen können, dass Pauline stirbt“, erklärt ein Anwalt im Auftrag des Vaters, der als technischer Angestellter in einer Behörde arbeitet. „Ich hatte bis zuletzt gedacht, dass alles wieder gut wird. Ich hätte dafür sorgen müssen, dass Pauline auch gegen ihren Willen in einem Krankenhaus behandelt wird.“

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