Missbrauchs-Opfer will 1,5 Millionen

von Redaktion

Das Opfer: Matthias Podszus ist berufsunfähig. Der Missbrauch hat sein Leben zerstört. © Foto privat

Der Tatort: Das Kloster Pielenhofen liegt nordwestlich von Regensburg. © Armin Weigel/dpa

Regensburg – Als Matthias Podszus im September 1991 als achtjähriger Bub an die Vorschule der Regensburger Domspatzen nach Pielenhofen kam, da wussten sie im Bistum schon Bescheid. Es gab Warnungen und schriftliche Hinweise auf das, was mittlerweile weithin bekannt ist: Schuldirektor Johann Meier führte dort ein Regiment, dass von körperlicher, psychischer und seelischer Gewalt geprägt war. Von Folter und von sexuellem Missbrauch. Hunderte Kinder fielen dem zum Opfer.

Betroffene bezeichnen die Vorschule heute als „Hölle“ und „Konzentrationslager“. Doch weil das Bistum nichts unternahm und seine Eltern auch ihn nach Pielenhofen schickten, wurde Matthias eines der wohl letzten Opfer von Johann Meier, der ihn mehrfach unter Gewaltanwendung vergewaltigte.

Nun fordert der heute 42-Jährige, der 2021 einen Suizidversuch unternahm und aufgrund seiner Traumatisierung erwerbsunfähig ist, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der vorläufige Streitwert der Klage, die seit Ende Oktober beim Landgericht liegt, beläuft sich auf 476.404,29 Euro. Weil es aber auch um Verdienstausfall geht, könne sich die Gesamtforderung auf 1,2 bis 1,5 Millionen Euro belaufen, so Podszus‘ Rechtsanwalt Sven Markuske.

Ansatzpunkt der Klage: Das Bistum Regensburg habe seine Garantenpflicht verletzt. Konkret: Obwohl die Kirche seit Jahrzehnten von Gewalt und Missbrauch in Pielenhofen wusste, unternahm sie nichts. Für den Täter, der längst verstorben ist, gab es keine Konsequenzen, für die Kinder keinen Schutz. Dabei erhielt der damalige Bischof Rudolf Graber bereits 1965/66 erste schriftliche Hinweise durch einen Präfekten, der auf Meiers Gewalttätigkeit hinwies. 1975 signalisierte der Stiftungsvorstand der Domspatzen dem Schulleiter, dass Prügel und übermäßige Gewalt gegen Schüler nicht mehr gebilligt würden. Konsequenzen hatte dies nie. Es sind nur zwei von einigen Beispielen, die das Wissen des Bistums um das Leid der Kinder belegen. Die Kirche habe ihre Pflicht, die Vorschüler zu schützen, „trotz eindeutiger Hinweise“ nicht wahrgenommen, heißt es in der Klageschrift. Stattdessen seien „Vorfälle wie beim Kläger jahrzehntelang bewusst verschwiegen und verschleiert“ worden.

Das Bistum hat sich zu der Klage bislang nicht konkret geäußert. Auch nicht dazu, ob man versuchen wird, sich auf Verjährung zu berufen. Nach einer Einschätzung des Kölner Jura-Professors Markus Ogorek gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ könne aber die Berufung auf die Verjährung, die sogenannte Einrede, „in Ausnahmefällen vom Gericht als ‚Verstoß gegen Treu und Glauben‘ gewertet werden“. Dies sei vor allem dann wahrscheinlich, „wenn zwischen Gläubiger und Schuldner eine enge Nähebeziehung besteht, ein besonderes Vertrauensverhältnis oder eine Abhängigkeit“.

So oder so hätte das Bistum Regensburg auch ein moralisches Problem. In einem vergleichbaren Verfahren in Köln im vergangenen Jahr hatte das Erzbistum Köln ausdrücklich auf die Einrede wegen Verjährung verzichtet.

Aktuell muss das Bistum Regensburg zunächst zu der Klage Stellung nehmen. Die Verantwortlichen haben sich dafür eine Fristverlängerung bis Ende Januar auserbeten.

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