München – Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können die Briefwahlunterlagen offenbar frühestens Anfang Februar versendet werden. „Aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl abgekürzten Fristen ist schon jetzt absehbar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend verkürzen wird. Voraussichtlich wird die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl möglich sein“, teilte die Staatskanzlei in München mit.
Das Innenministerium werde den Kreiswahlleitungen und den Kommunen wichtige Hinweise zur Vorbereitung der vorgezogenen Wahl übermitteln und die notwendigen Muster für die Vordrucke zur Verfügung stellen. Um die Gemeinden bei der Suche von Wahlhelfern zu unterstützen, wird die Staatsregierung einen Wahlhelferaufruf veröffentlichen.