Würzburg – Diese Anklage ist kein Witz – auch wenn sie so klingt: Als Mitglied des Elferrates der Versbacher Faschingsgesellschaft stand ein 45-jähriger Kfz-Meister wegen gefährlicher Körperverletzung vorm Amtsgericht Würzburg. Sein Vergehen: Er hatte beim Würzburger Faschingsumzug mit Guadln geworfen und dabei einen Zuschauer getroffen. Aus Absicht?
Der Staatsanwalt sprach jedenfalls davon, und dass die Bonbons mit voller Wucht in das Gesicht des Opfers geworfen worden seien. Der Geschädigte habe leichte Verletzungen erlitten. Richter Mark Kurzawski mahnte in der Verhandlung zum Ernst: „Spaß beiseite. Eine Zeugin hat angegeben, dass die Bonbons gezielt auf Personen mit Migrationshintergrund geworfen wurden.“ Das wies der Verteidiger vehement zurück. Weil der Geschädigte lediglich über eine Beule klagte und sich dann entfernte, konnte er nicht befragt werden. Stattdessen wurde eine Juristin (39), die an der Strecke stand, vernommen: „Er hat richtig ausgeholt.“ Als der Richter ihr aber ein Gruppenfoto des Elferrats vorhielt, identifizierte sie den Falschen. Deshalb beantragte selbst der Staatsanwalt einen Freispruch. Und so lautete das Urteil.