Genditzki will 750 000 Euro

von Redaktion

13 Jahre unschuldig in Haft: Justizopfer verklagt Freistaat

Frei nach 13 Jahren: Manfred Genditzki mit Ehefrau Maria nach dem Urteil im Juli 2023. © JANTZ

München – Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannen-Mordes in Haft saß, verklagt Manfred Genditzki (64) den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750 000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei anhängig. „Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750 000 Euro“, sagte die Sprecherin.

Seine Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“

Genditzkis Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.

In ihrer bemerkenswerten Urteilsbegründung erhob Richterin Elisabeth Ehrl schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und die Justiz, sprach von einer „Kumulation von Fehlleistungen“ und dass einem Menschen „viele Jahre seines Lebens in Freiheit genommen wurden“.

Vorangegangen war dem erlösenden Freispruch ein jahrelanger Kampf durch alle Instanzen. Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb. Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368 700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufrieden zu geben und auf Wiedergutmachung zu pochen.

„Das ist verflixt wenig für 14 verlorene Jahre“, sagte Anwältin Rick und verwies auf Pläne der Politik, den Satz von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag im ersten halben Jahr und 200 Euro danach zu erhöhen. Sie kritisierte vor allem, dass ihrem Mandanten noch „Geld für Kost und Logis“ abgezogen worden sei. „Auf die Kost und die Logis hätte er gern verzichtet.“ Über ihren Mandanten sagte Rick: „Es stresst ihn natürlich.“ Es gehe ihm gesundheitlich nicht gut. „Er hat immer noch Alpträume.“
DPA

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