Nürnberg – Niemand hatte diese Tat kommen sehen: Beim Jagdausflug am Mai-Feiertag schoss ein heute 19-Jähriger hinterrücks seinem Vater (54) mit dem Repetiergewehr in den Kopf. Am Freitag musste sich der Abiturient aus Baden-Württemberg für seine Tat an einem mittelfränkischen Weiher vorm Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.
Da ein Gutachter von einer paranoiden halluzinatorischen Störung ausging, schloss Richter Michael Fischer die Öffentlichkeit aus. Doch schon nach 2,5 Stunden fiel das Urteil: Der Einser-Schüler wird auf unbegrenzte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. „Er konnte nicht bestraft werden“, so der Richter.
Zunächst sah alles nach einem Jagdunfall aus, als die Rettungskräfte am 1. Mai zum Rückertsweiher bei Burgbernheim gerufen wurden. Seit Generationen jagte die Metzgers-Familie hier, der Sohn eiferte seinem Vater früh nach und begleitete ihn regelmäßig. Staatsanwalt Sebastian Pellkofer: „Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 10.22 und 12.15 Uhr schoss der Beschuldigte aus einer Entfernung von mindestens einem Meter mit der Repetierbüchse Blaser ohne rechtfertigenden Grund“ gezielt auf seinen Vater. Danach rief er seine Mutter an und stellte sich der Polizei. In seinem Auto lag noch die Tatwaffe.
Nichts hatte zuvor auf so einen Ausbruch hingedeutet. Einzig die Abiturprüfungen hatten dem sensiblen jungen Mann merklich zugesetzt. In dieser Phase verortete der psychiatrische Sachverständige nach Informationen unserer Zeitung auch den Ausbruch der Krankheit. Im Prozess gab der junge Mann an, er habe Stimmen gehört, die ihm befohlen hätten, seinen Vater zu töten. Das Gericht erkannte eine hohe Gefährlichkeit des Beschuldigten insbesondere für Bezugspersonen aus seinem sozialen Umfeld.
Sein Verteidiger Philipp Schulz-Merkel zeigte sich erleichtert über den klaren Ausgang des Verfahrens: „Es waren sich alle einig, dass ihn keine Schuld trifft und es einzig und allein auf die Erkrankung zurückzuführen war.“