Die Impf-Sünder vom Münchner Airport

von Redaktion

Die Poolanlage des Hotels auf Sardinien. Die Angestellten wurden in München geimpft. © Privat

Das Verfahren gegen die vier Angeklagten wurde gegen Geldzahlungen eingestellt. © dpa

Im Hilton Munich Airport Hotel fand im Mai 2021 die illegale Impf-Aktion statt. © imago stock&people

München – Der Fall hat während der Corona-Pandemie Schlagzeilen gemacht: In Zeiten knappen Impfstoffs hatten zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Managerin 2021 in München und Italien Impfaktionen für Beschäftigte eines italienischen Luxus-Hotels organisiert. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht München verhandelt. Vorgeworfen wurde den Angeklagten von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftlich begangene Unterschlagung.

Nach dem Verlesen der Anklageschrift zogen sich zum Prozessauftakt die Generalstaatsanwaltschaft und die vier Verteidiger mit der Richterin zu einem Rechtsgespräch zurück. Zwei Stunden später das Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt gegen die Zahlung von jeweils 10 000 Euro für die Ärzte und den Apotheker beziehungsweise 15 000 Euro für die Hotelmanagerin.

Letztere hatte die illegale Impf-Aktion initiiert. Sie hatte Schwierigkeiten, auf Sardinien Impfstoffe zu beschaffen. Deshalb sprach sie im Mai 2021 zwei ihr bekannte Ärzte an, ob sie nicht die Angestellten des Hotels, das sie auf Sardinien leitete, impfen könnten. Dafür sollten die Mediziner 50 Euro pro Impfling bekommen. Weiterhin sollten die Kosten für den Impfstoff und das Impfzubehör sowie die Reisekosten von München nach Sardinien und zurück und auch die Kosten für den dortigen Aufenthalt erstattet werden. Die beiden sagten zu und holten noch einen Apotheker mit ins Boot, der die Impfdosen besorgte. Weitere Ärzte wurden zur Impfaktion hinzugezogen, damit alles innerhalb weniger Stunden vonstattengehen konnte. Damals galt in Deutschland noch die Priorisierung der Impfberechtigten. Deutschland stellte als Eigentümerin der Impfstoffe diese auch nur für Deutsche zur Verfügung. In diesem Fall wurden aber 112 italienische Luxushotel-Angestellte nach München geflogen und im dortigen Hilton-Hotel geimpft. Die Zweitimpfung betreute einer der Ärzte bereits auf Sardinien. Ursprünglich hätten es 120 sein sollen. Nachdem aber acht weniger ins Münchner Airport-Hotel gekommen waren, schlug die Hotelmanagerin laut Staatsanwaltschaft vor, mit den restlichen Impfdosen Mitarbeiter des derzeit inhaftierten Kochs Alfons Schuhbeck zu impfen. Für ihn war sie zusätzlich als Pressesprecherin tätig.

Mit den Zahlungen an gemeinnützige Organisationen kamen die Angeklagten nun deutlich günstiger davon als in dem verhängten Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatten. Die Geldstrafen lagen im Dezember 2022 zwischen 25 000 und 60 000 Euro. Weil die Angeklagten Einspruch dagegen eingelegt hatten, kam es zum Prozess.

Nach Auffassung der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft, die in dem Fall ermittelt hatte – dort ist die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen angesiedelt – waren die italienischen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impfberechtigt. Die Verteidigung sah kein strafbares Verhalten. Der Anwalt eines Arztes sagte im Zuge der Verhandlung, aus heutiger Perspektive sei das Ganze lächerlich und sein Mandant ergänzte, dass später sogar etliche Impfstoffdosen weggeworfen worden seien.

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