Jakob Kreidl beim Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre im Jahr 2018. © Lino Mirgeler/dpa
Miesbach – Das Verwaltungsgericht München hat gestern dem ehemaligen Landrat von Miesbach, Jakob Kreidl, das Ruhegehalt aberkannt. Damit reagierte die Disziplinar-Kammer auf die strafrechtliche Verurteilung des 72-Jährigen. Kreidl war im Mai 2022 wegen 21 Fällen der Untreue zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen den mitangeklagten Ex-Sparkassen-Chef Georg Bromme (75) wurden 20 Monate Bewährungsstrafe und 300 Sozialstunden verhängt.
Kreidl hatte zwischen 2011 und 2013 luxuriöse Fahrten des Sparkassen-Verwaltungsrates genehmigt. Als Landrat war er gleichzeitig Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Miesbach-Tegernsee gewesen. Die mehrtägigen Reisen führten nach Österreich und in die Schweiz. Die Ehefrauen der Verwaltungsräte durften mitfahren. Die Männer hielten während der Fahrten ihre Verwaltungsrats-Sitzungen ab. Die Sparkasse finanzierte die Ausflüge ins Stubaital, in die Steiermark und nach Interlaken.
Vor dem Verwaltungsgericht verteidigte Kreidl vehement die „gängige Praxis“, die er von seinem Vorgänger übernommen hatte. „Die Sitzungen waren überwiegend fachbezogen. Das waren nicht reine Vergnügungsreisen“, sagte Kreidl. Tourismus-Experten wie Finanz-Strategen hätten die Gruppe über wichtige Zukunfts-Themen informiert, fügte er hinzu. Die Vorsitzende Richterin nahm dem 72-Jährigen aber rasch den Wind aus den Segeln, indem sie erklärte: „Wir haben eine bindende Feststellung zu den Landgerichts-Urteilen.“
Demnach war es einem Beamten wie Kreidl verboten, jegliche Geschenke anzunehmen. Dazu zählte nicht nur die Ausstattung seines Büros mit einer silbernen Aufbewahrungsbox (Wert 1000 Euro), sondern auch der Genuss der üppigen Ausflugsfahrten nebst Luxus-Essen in Fünf-Sterne-Hotels.
Kreidl monierte, dass er niemals auf die Verfehlungen aufmerksam gemacht worden sei. „Ich habe von keiner Seite einen Hinweis bekommen“, kritisierte er. Weder die Prüfstelle des Sparkassen-Verbandes, noch die Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern hätten sich gemeldet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kreidl kann dagegen vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.
ANGELA WALSER