Jäger blitzen bei Aiwanger ab

von Redaktion

Längere Schonzeit für Reh und Rotwild wird es nicht geben

Schonzeit für den Hirsch schon ab Neujahr? So will es der Jagdverband. Das Ministerium widerspricht. © imago

München – Gestützt auf jüngste Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens fordert der Bayerische Jagdverband weitreichende Änderungen beim Jagdrecht. So sollten bei einer Überarbeitung des Jagdgesetzes die Jagdzeiten für Reh- und Rotwild verkürzt werden, schlägt der Präsident des Verbands, Ernst Weidenbusch, in einer Mitteilung vor. Doch von Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) kommt dazu prompt eine Absage: „Eine Änderung der bestehenden Jagdzeiten bei Rehwild und Rotwild ist nicht Teil des Gesetzesentwurfs, ein Streit darüber nicht zielführend“, teilte der Freie Wähler unserer Zeitung auf Anfrage mit.

Konkret fordert Weidenbusch, die Schonzeit für Rehe, Gams und Rotwild auf die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April sowie von Juni bis Mitte Juli auszudehnen. Er liegt mit dieser Forderung seit Jahren im Streit mit Bauern und Waldbesitzern, die genau das Gegenteil wollen: nämlich eine Verkürzung der Schonzeit. Dass Aiwanger, seit einem Jahr Jagdminister und selbst Jäger, Weidenbusch nun so klar widerspricht, ist überraschend – normalerweise liegen beide auf einer Linie.

Derzeit dürfen Rehe bis 15. Januar gejagt werden, Rotwild sogar bis 31. Januar. Eine Schonzeit im Sommer, so wie sie Weidenbusch vorschlägt, ist gar nicht vorgesehen. Zur Begründung seiner Forderung verweist Weidenbusch auf das Ende November von Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) vorgelegte Forstliche Gutachten. Es hatte unter anderem ergeben, dass im Bergwald die Verbissschäden weiter zugenommen haben. „Besonders bei der für den Bergwald so wichtigen Baumart Tanne ist ein deutlicher Anstieg des Leittriebverbisses zu verzeichnen.“ Weidenbusch behauptet, das liege auch an einer temporären Aufhebung der Schonzeit durch die Regierung von Oberbayern. Der „Jagddruck“ treibe das Wild in die Schonungen. Das belege auch das Forstliche Gutachten. Allerdings hatte Weidenbusch Ende November noch auf unzureichende Messmethoden beim Gutachten hingewiesen und die Aussagekraft generell in Zweifel gezogen. Wie auch immer: Nach dem klaren Nein Aiwangers dürfte sich der Streit um längere Schonzeiten vorerst erledigt haben. Längere Jagdzeiten, wie es etwa der Bayerische Waldbesitzerverband fordert, dürfte es aber auch nicht geben. Auch hierzu sagt Aiwanger Nein. „Ich bin der Überzeugung, dass die jetzigen 8,5 Monate Jagdzeit auf Rehe ausreichend sind, die Tiere brauchen auch mal ein paar Wochen Ruhe.“

Weidenbuschs Forderung kam nicht aus heiterem Himmel, sondern zielte auf einen Gesetzgebungsprozess, den Aiwanger angestoßen hat. Das Jagdgesetz soll überarbeitet werden. Mehr Eigenverantwortung vor Ort und weniger Bürokratie durch Abschaffung behördlicher Abschusspläne nennt Aiwanger als Stichwort. Konkret denkt das Ministerium daran, dass Abschusspläne der Unteren Jagdbehörden für sogenannte grüne Reviere, wo der Verbiss tolerabel ist, wegfallen könnte, es sei denn, eine Jagdgenossenschaft will ihn beibehalten. In roten Revieren mit zu viel Verbiss soll der Abschussplan erhalten bleiben – es sei denn, die Jagdgenossenschaft will ihn abschaffen.

Daneben will Aiwanger die Jagdzeiten für einige Tierarten ausdehnen: Dachs sowie Grau-, Kanada- und Nilgänsen, Ringeltaube und Steinmarder. Auch der Wolf soll ins Jagdrecht, wenn der Bund wie gefordert den Erhaltungszustand als günstig beurteilt. Zudem zielt Aiwanger auf den Goldschakal. Dieser müsse ins Jagdrecht, weil er sich rasch ausbreite, wie zuletzt im Salzburger Land zu sehen. Es handele sich um Überlegungen, betont das Ministerium. Beschlossen ist noch nichts, der Koalitionspartner und vor allem die Forstministerin dürften ein Wort mitzureden haben, bevor das Gesetz dann im Bayerischen Landtag behandelt wird.
DIRK WALTER

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