Bromme verliert seine Pension
München – Nach Jakob Kreidl hat nun auch Georg Bromme seinen Prozess um die Fortzahlung seiner Pensionsansprüche verloren. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hatte deshalb geklagt, doch das Landgericht München II wies die Klage ab. Gestern wurde das Urteil verkündet. Die Bank hatte noch eineinhalb Pensionszahlungen geleistet, als Brommes Verurteilung wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten endgültig rechtskräftig geworden war. Diese Zahlungen erfolgten zu Unrecht.
DAK