Haibach – Nach dem Tod eines fünfjährigen Kindes hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Bademeister Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Nun müsse das Amtsgericht Aschaffenburg entscheiden, teilte die Behörde mit. Der Bub hatte im April 2023 an einem Schwimmkurs in dem Bad in Haibach teilgenommen. Augenzeugen retteten das Kind aus dem Becken, es starb aber wenige Tage später. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft. Zu klären war, wer die Aufsichtspflicht für das Kind hatte.
DPA