Auch Gemüsebauern sollen den Wassercent abführen, aber erst in einigen Jahren. © D. Karmann/dpa
München – Auf Bayerns Bürger kommt eine neue Abgabe zu. Frühestens ab 2027 wird für den Trinkwasser-Verbrauch ein zusätzlicher Wassercent eingeführt. Die Einnahmen von geschätzt 60 bis 80 Millionen Euro im Jahr sollen zweckgebunden zum Schutz des Trinkwassers verwendet werden, etwa für nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. CSU und Freie Wähler im Bayerischen Landtag schlagen 10 Cent je Kubikmeter vor. Damit werde die Belastung pro Person im einstelligen Euro-Bereich liegen. Zum Vergleich: Eine vierköpfige Familie verbraucht laut Städtetag im Schnitt 180 Kubikmeter pro Jahr, müsste also 18 Euro zahlen.
„Gerecht, fair, einfach und nachhaltig“ solle die Erhebung des Wassercents erfolgen, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Doch ganz so einfach ist es nicht. Zum Einen soll es eine Freigrenze geben – der Wassercent fällt erst bei einer Entnahme ab 5000 Kubikmeter an. Und zum Zweiten gibt es Ausnahmen: Löschwasser-Entnahmen etwa der Feuerwehr bleiben ebenso befreit wie Entnahmen von Fischzüchtern, von Kur- und Heilbädern (nicht jedoch von kommunalen Schwimmbädern) und von Wasserkraft-Erzeugern. Im Gegensatz zum Konzept der Landtags-Grünen wollen CSU und FW auf eine Differenzierung bei der Art des entnommenen Wassers verzichten. Das heißt: Wer wie manche Mineralwasserhersteller wertvolles Tiefengrundwasser entnimmt, zahlt genau so viel wie etwa Landwirte, die Grundwasser aus ihrem Brunnen pumpen. Eine Unterscheidung wäre zu schwierig, sagte der CSU-Umweltpolitiker Alexander Flierl.
Grünen-Vizefraktionschef Johannes Becher hatte ein Konzept vorgelegt, nach dem das Tiefengrundwasser mit einem Euro je Kubikmeter besonders teuer gewesen wäre. Wasser aus oberirdischen Gewässern würde hingegen mit nur 2,5 Cent je Kubikmeter veranschlagt. Weiterer Unterschied beider Konzepte: CSU und FW sagen, Oberflächenwasser bleibe „unbepreist“, bei den Grünen wäre das ab 10 000 Kubikmeter kostenpflichtig.
Im Gegensatz zu den Grünen wollen CSU und FW auch auf Kontrollen und Messverfahren verzichten. „Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau von Messeinrichtungen“ werde „nicht für erforderlich“ erachtet, heißt es dazu in einem Grundsatzpapier beider Fraktionen. „Zusätzliche Kontrollen und Überprüfungen“ würden abgelehnt. Für den Bund Naturschutz ist das eine „Einladung zum Betrug“, für CSU und FW indes „bürokratiearm“, wie sie am Donnerstag erklärten.
Es sei auch nicht so gedacht, dass jeder Privatbürger eine Extra-Rechnung über die Wassercent erhalten solle, betonte FW-Fraktionschef Florian Streibl. Vielmehr müssten kommunale Wasserversorger ebenso wie Besitzer von eigenen Brunnen den Wassercent an den Freistaat abführen. Die Wasserversorger würden den Wassercent höchstwahrscheinlich auf die privaten Verbraucher umlegen, sagte Streibl. Die Belastungen wollen die Fraktionen erträglich halten. Viele Landwirte benötigten weniger als 5000 Kubikmeter je Jahr und seien damit künftig wohl ganz befreit, hieß es. Der Städtetag hält die Freigrenze für zu hoch – damit würden viele Betriebe um die Abgabe herum kommen, während jeder Privatbürger zahlen müsse. Die Belastung für die heimische Wirtschaft müsse aber auf jeden Fall erträglich gehalten werden, betonten die Regierungsfraktionen. Ein großer Mineralwasserhersteller wie Adelholzner, der im Jahr rund 1,1 Millionen Kubikmeter Wasser entnimmt, würde durch die Abgabe abzüglich des Freibetrags mit etwa 109 000 Euro im Jahr belastet.
Vor einer Umsetzung soll der CSU-Landtagsabgeordnete Walter Nussel, der auch Bürokratie-Beauftragter der Staatsregierung ist, einen Praxischeck durchführen. Deswegen werde die Abgabe 2025 und 2026 sicherlich nicht kommen, sagte CSU-Fraktionschef Holetschek. Selbst 2027 werde schwierig. „Das riecht nach Verzögerungstaktik“, kommentierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze.
DIRK WALTER