Asylunterkunft vorerst unbelegt

von Redaktion

Die Asylunterkunft am Isarleitenweg in Tölz. © Privat

Bad Tölz – In einem aufsehenerregenden Eilentscheid hatte der Verwaltungsgerichtshof der Inbetriebnahme einer Asylunterkunft in Bad Tölz Mitte Oktober vorläufig die Baugenehmigung entzogen. Geklagt hatte Max Hildenbrand, dessen Mutter im Haus direkt daneben lebt. Doch was passiert nun mit der fertigen Unterkunft? „Das Gebäude ist derzeit nicht belegt und darf auch nicht mit Asylbewerbern belegt werden“, erklärt Marlis Peischer, Sprecherin des Landratsamtes. Insgesamt sei nach wie vor offen, wie weiter mit dem Gebäude umgegangen wird. „Es werden derzeit verschiedenste Möglichkeiten ausgelotet. Dies geschieht unabhängig davon, wann das Gericht tatsächlich im Hauptverfahren entscheiden wird, aber schon vor dem Hintergrund, dass für das Gebäude im Isarleitenweg eine monatliche Mietzahlung fällig wird.“ Hintergrund: Der Bau hatte begonnen, obwohl noch Klagen des Nachbarn und der Stadt Bad Tölz gegen die Baugenehmigung liefen. Das Landratsamt hatte das Risiko übernommen.
AST

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