Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß

von Redaktion

Urteil am Münchner Amtsgericht: Beamter kommt mit milder Strafe davon

Der Angeklagte vor Gericht in München. © SIGI JANTZ

München – Dieses Urteil des Amtsgerichts sorgt für Wirbel. Ein Vergewaltiger wird nur milde bestraft und kann damit Beamter bleiben. Diesen Punkt, seinen Status als Beamter, nannte die Vorsitzende Richterin Regina Partin am Freitag als wesentlichen Grund in ihrem Urteil im Falle des 28-Jährigen. Der Feuerwehrmann aus dem Großraum München erhielt nur elf Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden – obwohl er sich im Suff an einer Bekannten vergangen hatte und sie nachweislich vergewaltigte.

Sein Ziel: eine Strafe von nicht mehr als einem Jahr, denn sonst wäre er aus dem Staatsdienst entlassen worden. Zum Täter sagte Partin: „Wir haben gesehen, dass ein solches Urteil für Sie sonst eine besondere Härte hätte.“ Deshalb enthalte der Schuldspruch „nur eine sehr milde Ahndung“. Die Tat sei für das 31-jährige Opfer „sehr einschneidend gewesen“, stellte die Richterin fest. Und: „Sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr dieselbe sein.“ Anderthalb Jahre lang musste die Frau zur Psychotherapie und leidet bis heute an einem Trauma.

Zu der Tat war es im Februar 2022 gekommen. Vier Wochen zuvor war der Feuerwehrler von seiner Ehefrau verlassen worden. Bei einer Party suchte er Trost bei einer Bekannten – und trank sich fast besinnungslos. Etwa drei Promille Alkohol im Blut attestierte eine Rechtsmedizinerin. „Wir waren gegen zwei Uhr nachts noch zu zweit bei mir. Er weinte wegen der Trennung. Dann versuchte er mich zu küssen“, sagte die Geschädigte aus, die ihn zunächst abwehrte. Später sei sie eingeschlafen. Geweckt wurde sie von Berührungen im Intimbereich. „Mein Rock, die Strumpfhose und mein Slip waren heruntergezogen.“ Laut Urteil drang der Täter mehrere Sekunden in sie ein. Zur Anklage sagte er: „Ich kann mich nicht erinnern und gehe davon aus, dass der Vorwurf stimmt.“ Es tue ihm alles sehr leid.

6000 Euro Schmerzensgeld zahlte er an die Frau und muss 80 Sozialstunden leisten. Im Staatsdienst darf er aber bleiben. Anderthalb Jahre hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall gefordert. Doch das Gericht ließ Milde walten.
ANDREAS THIEME

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