Berufung nach mildem Vergewaltiger-Urteil

von Redaktion

München – Die Aufregung um ein Urteil des Münchner Amtsgerichts hält an. Dort war ein Vergewaltiger am Freitag zwar verurteilt worden – sein Schuldspruch geriet aber so milde, dass er stark umstritten ist. Nur elf Monate Haft auf Bewährung erhielt der 28-jährige Täter. Pikant an dem Urteil ist, dass der Vergewaltiger damit Beamter bleiben kann – mit einem Urteil von mehr als zwölf Monaten wäre er hingegen aus dem Dienst entfernt worden. Diese Härte sei dem Angeklagten aber nicht zuzumuten gewesen, argumentierte Richterin Regina Partin – und sorgte mit dieser Begründung für einigen Wirbel.

Denn der angeklagte Feuerwehrmann hatte aus seiner Strategie in dem Strafprozess keinen Hehl gemacht, dass er durch eine milde Strafe Beamter bleiben wolle – und kam am Ende auch damit durch. Seine Tat hatte er hingegen nicht gestanden.

Die Vorgeschichte: Im Februar 2022 hatte der Mann eine Bekannte nachts nach einer Party in deren Wohnung in Brunnthal begleitet und dort vergewaltigt, als die Frau eingeschlafen war. Sie zeigte den Beamten an und sagte im Strafverfahren gegen ihn aus. Dass ihr Peiniger so milde bestraft wird, hat wohl auch die Geschädigte überrascht.

Unzufrieden mit dem Urteil ist nun auch die Staatsanwaltschaft München I, die auf Anfrage mitteilt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. „Wir sind der Ansicht, dass die Strafe höher hätte ausfallen müssen, weshalb wir ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung beantragt hatten“, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. „Maßgebliche strafschärfende Umstände sind unserer Ansicht nach die massiven Folgen für die Geschädigte und der mit dem Tatablauf einhergehende besondere Vertrauensbruch.“ Strafmildernd sei „zu berücksichtigen, dass der Täter alkoholbedingt enthemmt war und die Tat bereits knapp drei Jahre zurückliegt“.
THI

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