Zu Unrecht in Haft? Justiz prüft hunderte Fälle

von Redaktion

München – Die bayerische Justiz befasst sich pro Jahr mit hunderten Fällen von Entschädigungen für Menschen, die beispielsweise zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Die Zahl der „Entschädigungssachen“ nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) lag nach Angaben des bayerischen Justizministeriums 2023 bei insgesamt 326. Im Vorjahr lag die Gesamtzahl noch bei 354 und im Jahr 2021 bei 348.

Wie das Justizministerium bereits 2022 mitteilte, zahlt Bayern pro Jahr rund eine Million Euro an Entschädigungen für Menschen, die etwa zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Im Jahr 2021 waren es rund 1,4 Millionen Euro, die nach dem entsprechenden Gesetz ausgezahlt wurden, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. In den beiden Jahren davor waren es jeweils etwa eine Million Euro. Summen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 teilte das Ministerium auf Anfrage nicht mit.

Eine Entschädigung nach dem StrEG setzt kein Fehlverhalten staatlicher Stellen voraus. Die Gelder umfassen also nicht nur Entschädigungen für eine Haft, die sich im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellt, sondern unter anderem auch Zahlungen nach Festnahmen, wenn das Verfahren gegen den Festgenommenen dann später eingestellt wird, sowie beispielsweise Schäden aus einstweiliger Unterbringung, aus Beschlagnahmungen oder einem vorläufigen Berufsverbot.

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