Mindelheim/München – Mit harten Bandagen geht die CSU-Landesleitung gegen eine langjährige hauptberufliche Mitarbeiterin der Partei vor. Erst gab es eine Abmahnung, nach der Weigerung, diese zurückzunehmen, kommt es jetzt, eineinhalb Monate vor der Bundestagswahl, zum Termin vor dem Arbeitsgericht. Vom ruppigen Führungsstil und dem Verhalten auch der Parteispitze zeigt sich die Frau mittlerweile „maßlos enttäuscht“.
Ulrike Höfer aus dem schwäbischen Mindelheim ist seit über 30 Jahren Mitglied der CSU, sie war langjährige Gemeinderätin und ist stellvertretende Fraktionschefin der CSU im Kreistag von Augsburg-Land. Die 61-Jährige ist seit 2011 hauptamtlich bei der CSU beschäftigt, seit 2016 als Bundeswahlkreis-Geschäftsführerin im Ostallgäu. Sie ist damit eine Art Anlaufstelle für die CSU in der Region. Sie koordiniert Termine, erledigt lästige Bürokratie wie etwa das Verschicken von Einladungen zu Parteiveranstaltungen und holt Rechenschaftsberichte ein. Gerade jetzt vor der Bundestagswahl gibt es viel zu tun: Genehmigungen für Plakataufstellungen müssen eingeholt werden, Ulrike Höfer kümmert sich um Prospektverteilung und Wahlkampfveranstaltungen. Die CSU bereitet alles professionell vor – es gibt eine Urlaubssperre. Zwischendrin hat sich Ulrike Höfer den 9. Januar für einen Termin in München notiert: CSU versus Ulrike Höfer heißt es dann vor dem Münchner Arbeitsgericht.
Entzündet hat sich der Streit an einer Abmahnung, die Höfer mit Datum 20. September ausgestellt wurde. Anlass war augenscheinlich eine Lappalie: Ulrike Höfer war einige Wochen lang eine Mitbetreuung des neuen benachbarten Bundeswahlkreises Memmingen-Unterallgäu übertragen worden. Sie sollte in dieser Funktion für eine Parteiunterorganisation, die Kreisgruppe „AG Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ im Unterallgäu, einen Termin mit einem CSU-Europaabgeordneten aus Aschaffenburg koordinieren. Dieser schlug über seine Büromitarbeiterin Termine für Ende Oktober oder Mitte November vor – zu einem Zeitpunkt, an dem Ulrike Höfer nicht mehr für den Wahlkreis zuständig gewesen wäre. Daher leitete sie die Terminvorschläge an den ELF-Kreischef im Unterallgäu zur finalen Terminvereinbarung weiter.
Die CSU-Landesleitung interpretierte das als Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten und sprach eine Abmahnung aus, die wie üblich in der Personalakte eingetragen wird. Ulrike Höfer will das jedoch nicht hinnehmen. Als sie die Abmahnung erhalten habe, sei sie „wie vom Donner gerührt“ worden, schildert sie unserer Zeitung. So was sei in ihren 44 Jahren Berufstätigkeit nicht passiert. Womöglich gehe es darum, sie „loszuwerden“, weil sie auf Überstunden, angehäufte Urlaubstage und mitunter sehr kühle Umgangsformen hingewiesen habe. An einen Betriebs- oder Personalrat kann sich Ulrike Höfer nicht wenden – den gibt es für die Mitarbeiter nicht bei der CSU. Nachdem die Landesleitung die Rücknahme der Abmahnung verweigert hat, reichte Ulrike Höfer Klage beim Arbeitsgericht gegen die Vertretungsberechtigten bei der CSU ein. Diese sind: CSU-Chef Markus Söder und sein Generalsekretär Martin Huber.
Der Streit um die „Nichtigkeit“ jedenfalls hätte sich, sagt die Parteiangestellte, auch in einem persönlichen Gespräch ausräumen lassen. Doch das hätten weder ihr unmittelbarer Vorgesetzter, der von der Münchner CSU-Landesleitung in Schwabing-Freimann aus die Außenorganisation der Partei managt, noch der Hauptgeschäftsführer der CSU, der Söder-Vertraute Tobias Schmid, angestrebt.
Stattdessen beharrte der von der CSU eingeschaltete Anwalt in einer Stellungnahme darauf, dass die Vorwürfe „zutreffend“ seien. „Ich bin maßlos enttäuscht von der Partei“, sagt Ulrike Höfer.
Die CSU will den Fall nicht kommentieren. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Personalangelegenheiten grundsätzlich keine Auskunft geben“, hieß es auf Anfrage unserer Zeitung.
DIRK WALTER