Notfallsanitäter im Einsatz: Oft zählt jede Minute. Deshalb wünschen sie sich mehr Eigenverantwortung. © Matthias Balk
München – Andreas Hanna-Krahl ist seit vielen Jahren im Rettungsdienst aktiv. Deshalb verfolgt er nicht nur als Landtagsabgeordneter der Grünen genau, wie das Innenministerium die gesetzliche Grundlage für den Rettungsdienst in Bayern überarbeiten will. Bisher gibt es nur erste Ideen – die sehen jedoch nicht vor, dass die Notfallsanitäter mehr Befugnisse bekommen. Und das wäre dringend nötig, sagt Hanna-Krahl.
Um als Notfallsanitäter arbeiten zu dürfen, ist eine dreijährige Ausbildung erforderlich. Wer danach die staatliche Prüfung besteht, kommt in der Rettungsdienst-Rangfolge direkt nach dem Notarzt. Nach Bundesgesetz reiche diese Berufsurkunde aus, um bis zum Eintreffen eines Arztes Maßnahmen vorzunehmen, die eigentlich Ärzten vorbehalten sind. In 15 Bundesländern wird das auch so praktiziert, erklärt Hanna-Krahl. In Bayern brauchen Notfallsanitäter jedoch noch eine sogenannte Delegation des Ärztlichen Leiters im Rettungsdienst, um ihren Beruf vollständig ausüben zu können. Durch diese schriftliche Lizenz sollen Notärzte freigehalten werden für Einsätze, bei denen sie dringender gebraucht werden, erklärt das Innenministerium. „Gleichzeitig soll das Potenzial der Notfallsanitäter dadurch voll ausgeschöpft und ihre Rolle als hochqualifiziertes nichtärztliches Personal im Rettungsdienst betont werden.“
Andreas Hanna-Krahl kann nur den Kopf schütteln, wenn er das liest. Er hatte gehofft, dass der Passus mit der Delegation endlich aus der Verordnung gestrichen wird und die Berufsurkunde für die Arbeit der Notfallsanitäter ausreicht. Zum einen, weil es mit bürokratischem Aufwand verbunden ist, sagt er. Vor allem aber, weil eine Delegation vom Ärztlichen Leiter wieder entzogen werden kann. „Das würde dann in Bayern faktisch ein Berufsverbot für den Notfallsanitäter bedeuten.“ Das Innenministerium argumentiert in der schriftlichen Antwort auf Hanna-Krahls Anfrage, es sei lediglich ein Fall bekannt, in dem eine Delegationsurkunde einmal entzogen wurde. Der Grünen-Politiker sieht das eher als weiteres Argument dafür, sie abzuschaffen und damit Bürokratie abzubauen. Er betont: „Allein die Möglichkeit, die Delegation verlieren zu können, schafft viel Unsicherheit bei den Notfallsanitätern. Und Frust.“ Die verpflichtende Delegation untergrabe das Vertrauen in die Fähigkeiten der Rettungskräfte, ärgert er sich. Und sie gefährde die Patientensicherheit. „Es könnte wertvolle Zeit verloren gehen, wenn Maßnahmen von der Zustimmung eines Ärztlichen Leiters abhängen.“
Hanna-Krahl ärgert sich darüber, dass Bayern einen Sonderweg gehe, während alle anderen Bundesländer die Eigenverantwortung der Rettungskräfte stärken. Er appelliert an den Landtag, die geplanten Änderungen noch einmal zu überarbeiten und „den Mut aufzubringen, bürokratische Hindernisse abzubauen und sich für die Menschen einzusetzen, die täglich Leben retten“.