AfD vor Gericht

von Redaktion

Strafverfahren gegen zwei Abgeordnete

Weilheim/Aschaffenburg – Der Münchner AfD-Landtagsabgeordnete Rene Dierkes ist vom Landgericht München II wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. 2021 war Dierkes, der auch Chef des AfD-Kreisverbands München Ost ist, in Weilheim zu einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen mit Claudia Roth erschienen – bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass er Pfefferspray in der Tasche hatte. Der Behauptung Dierkes, er sei lediglich als Passant vor Ort gewesen, schenkte die Strafkammer keinen Glauben.

Das Gericht bestätigte damit ein Ersturteil des Amtsgerichts Weilheim, korrigierte aber die Strafhöhe nach oben, da Dierkes 2023 in den Landtag gewählt wurde und damit ein deutlich höheres einkommen bezieht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zudem gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Die Politikerin mit einem Wahlkreis in Unterfranken legte dagegen Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit wird es zum Prozess kommen. Ein Termin steht bisher nicht fest. Gegen die 66-Jährige besteht der Verdacht, dass sie im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite eine Videodatei eingestellt haben könnte, auf der ein Mann öffentlich den Hitlergruß zeigt. Der Landtag hatte die Immunität der Abgeordneten aufgehoben.
MM/DPA

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